Klage vor dem EuGH Frankreich wegen Luftverschmutzung verurteilt
Seit Jahren ist in einigen französischen Städten zu viel Stickstoffdioxid in der Luft. Dagegen hatte die EU-Kommission geklagt und bekam nun vor dem EuGH Recht. Auch Deutschland droht ein ähnliches Urteil.
Wer mit dem Auto nach Frankreich fährt, hat es vielleicht schon erlebt: Da gab es schon viel früher als bei uns Fahrverbote. Manche Autos brauchen für bestimmte Tage im Jahr Vignetten. Trotzdem sind die Stickstoffdioxid-Werte auch in Frankreich immer noch deutlich zu hoch.
2012 wandte sich die französische Regierung an die EU-Kommission und bat um Nachsicht. Das Land würde es nicht schaffen, die Jahresgrenzwerte so wie in der EU-Richtlinie vorgesehen einzudämmen. Die Kommission gab jedoch nicht nach. Und weil die Lage sich nicht besserte, verklagte sie das Land im Oktober 2018 vor dem obersten EU-Gericht.
Frankreichs Regierung räumt zu hohe Belastung ein
Die EuGH-Richter sagten jetzt in Bezug auf Frankreich: Nein, es reiche nicht, was das Land bislang in Sachen Luftreinhaltung gemacht hat. Die französische Regierung hatte zwar nicht bestritten, dass die Stickstoffdioxid-Werte in Paris, Lyon, Marseille und neun anderen Städten zu hoch sind. Sie räumte ein, dass sie sogar anhaltend zu hoch sind. Aber der Gerichtshof müsse die großen Schwierigkeiten berücksichtigen, die es gäbe, um die Luftqualität zu verbessern.
Auch in Paris wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid dauerhaft überschritten.
"Werte andauernd und systematisch überschritten"
Doch die EU-Richter blieben streng: Frankreich habe seit 2010 gewusst, dass es mehr tun müsse. Das Land habe aber offenkundig nicht rechtzeitig geeignete Maßnahmen getroffen. Kurze Überschreitungen der Grenzwerte seien durchaus erlaubt, ein Land habe schon einen gewissen Spielraum. Aber seit mehreren Jahren würden die Werte andauernd und systematisch überschritten. Das sei nicht mehr in Ordnung.
Auch gegen Deutschland läuft Klage
Frankreich ist nicht das einzige Land, das verklagt wird. Auch gegen Deutschland und Großbritannien hat die EU-Kommission Klage erhoben. Anderen europäischen Ländern wird ebenfalls der Prozess gemacht, da geht es allerdings nicht um Stickstoffdioxid, sondern um Feinstaub. Bulgarien und Polen sind schon 2017 und 2018 deswegen verurteilt worden.
Mit der Entscheidung gegen Frankreich wird deutlich: Auch Deutschland wird es schwerfallen, die dauerhaft schlechten Werte vor dem Europäischen Gerichtshof zu rechtfertigen. Und das kann teuer werden. Frankreich muss zwar nach dem Urteil noch nicht direkt zahlen, dafür braucht es ein weiteres Verfahren. Aber die Wahrscheinlichkeit für harte Strafen steigt.