EU zur Luftverschmutzung Grenzwert bleibt Grenzwert
Die Bundesregierung will so wenig Diesel-Fahrverbote wie möglich. Dafür will sie das zulässige Stickoxid-Limit erhöhen. Doch die EU spielt nicht mit und pocht auf den von ihr festgelegten Grenzwert.
Im Streit um zu hohe Luftverschmutzung und aus diesem Grund verhängte Fahrverbote in Deutschland lässt die EU der Bundesregierung keinen Spielraum - zumindest was die Stickoxid-Grenzwerte betrifft. Die EU-Kommission beharrt auf ihrem zulässigen Maximum: 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel und nicht mehr. Wie die einzelnen EU-Länder diesen Grenzwert einhalten, bleibt allerdings ihnen überlassen.
Hintergrund der Klarstellung der EU-Kommission ist das Ziel der Großen Koalition, Fahrverbote in Städten wenn möglich zu vermeiden. Dafür will die Bundesregierung das Bundesimmissionsgesetz ändern: Der Stickoxid-Grenzwert soll dadurch auf 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft erhöht werden. Den entsprechenden Gesetzesentwurf brachte das Bundeskabinett im November auf den Weg und reichte diesen zur Prüfung auch in Brüssel ein - ein Routineverfahren.
Bundesregierung setzt auf andere Wege für saubere Luft
Damit würden bundesweit rund 50 Städte nur noch als "geringfügig" belastet gelten, da deren Werte zwischen 40 und 50 Mikrogramm liegen. Nur in den Städten, in denen das Maximum von 50 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft nicht eingehalten werden kann, sind Fahrverbote für Dieselautos "verhältnismäßig".
"Verhältnismäßigkeit" - mit diesem Schlagwort hatte sich auch Bundeskanzlerin Angela Merkel bereits im September gegen zu viele Fahrverbote ausgesprochen. Stattdessen will die Bundesregierung mit anderen Maßnahmen für weniger Luftverschmutzung sorgen: Software-Updates bei Dieselautos etwa oder durch das Umrüsten von Bussen auf umweltfreundlichere Technologie.
EU könnte Verfahren gegen Deutschland einleiten
Wie ein EU-Staat dafür sorgt, dass die Stickoxid-Grenzwerte eingehalten werden, spielt für die EU-Kommission keine Rolle. Das bleibt den jeweiligen Landesbehörden überlassen - und damit auch die Entscheidung, wann und wo Fahrverbote verhängt werden oder nicht. Sollte Deutschland trotzdem den Grenzwert auf 50 Mikrogramm hochstufen, kann die EU ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
Sollte Deutschland trotzdem den Grenzwert auf 50 Mikrogramm hochstufen, kann die EU ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.