Urteil des EuGH Smartphone-Zugriff auch bei leichten Straftaten erlaubt
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Polizei auch bei leichten Straftaten Smartphones auslesen darf - allerdings nur, wenn ein Gericht oder eine andere unabhängige Behörde das vorher prüft.
Dürfen Smartphones von der Polizei ausgelesen werden? Ja, sagen die obersten Richter der EU. Wenn die Polizei die Daten eines Smartphones ausliest, dann kann das ein schwerer oder sogar ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte einer Person sein.
Denn die Nachrichten, Fotos und die Frage, welche Internetseiten aufgerufen wurden, lassen sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben dieser Person zu.
EU-Länder müssen konkrete Bedingungen festlegen
Trotzdem dürfe der Polizei nicht bei leichteren Straftaten pauschal verboten werden, das Handy auszuwerten. Denn dann bestünde die Gefahr, dass Straftaten nicht mehr effektiv verfolgt werden.
Wichtig sei, dass jedes Land in der EU hinreichend präzise festlegt, wann Smartphones ausgelesen werden dürfen. Außerdem müsse immer ein Gericht oder eine andere unabhängige Behörde vorher prüfen, ob die Durchsicht des Handys in der konkreten Situation angemessen ist.
Deutschland muss nachbessern
Und: Der Betroffene muss grundsätzlich über das Auslesen informiert werden, jedenfalls dann, wenn das die Ermittlungen nicht mehr stört. In Deutschland entscheiden bereits Richter über die Beschlagnahme von Handys, und die Betroffenen werden informiert.
Aber nach diesem Urteil muss auch in Deutschland das Gesetz genauer eingrenzen, nämlich die Art der Straftaten festlegen, bei denen das Smartphone überhaupt ausgelesen werden darf. Bis jetzt gibt es da hierzulande noch keinerlei Begrenzung.