Europäischer Gerichtshof: Urteil zur Haftung beim Filesharing mehr
Musikpiraterie im Netz: Wer Familienmitglieder nicht verraten will muss selber zahlen mehr
Eltern müssen den Namen ihrer Kinder angeben, wenn diese im Internet auf Tauschbörsen unterwegs waren und Urheberrechtsverletzungen begangen haben. Tun sie das nicht, haften sie selbst und müssen Schadenersatz zahlen. Von Kolja Schwartz. mehr
Wer seinem Besuch das Passwort für das WLAN-Netzwerk überlässt, haftet nicht, wenn die Gäste im Internet etwas Illegales tun. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Damit haben die Richter für etwas mehr Klarheit beim Thema illegales Filesharing gesorgt. Kolja Schwartz gibt einem Überblick. mehr
Illegaler Musiktausch übers Internet hat den Bundesgerichtshof schon mehrfach beschäftigt. Nun prüfen die Richter in sechs Fällen über das sogenannte Filesharing und ob Anschlussinhaber für illegale Downloads haften. Kolja Schwartz gibt einem Überblick. mehr
Beim Thema illegaler Musiktausch übers Internet hat der Bundesgerichtshof im Wesentlichen seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. Wann haftet nun der Anschlussinhaber? Was haben die Richter zur Höhe des Schadensersatzes gesagt? mehr
Wenn ihre Kinder vom Computer der Familie aus illegal Musik im Internet getauscht haben, haften Eltern nicht automatisch. Nach einem Urteil des BGH müssen sie ihren Nachwuchs allerdings explizit informieren, dass dies verboten ist - andernfalls drohen Ansprüche der Musikindustrie. mehr
Bilder
Video