Details zu Änderungen Ampel schränkt ihr "Sicherheitspaket" ein
Die Ampel hat sich auf Änderungen ihres "Sicherheitspakets" geeinigt. Nach ARD-Informationen wurden dabei die ursprünglichen Pläne deutlich eingeschränkt - etwa bei den Leistungskürzungen für Flüchtlinge.
Keine Sozialleistungen mehr für bestimmte Flüchtlingsgruppen - das war einer der wichtigsten Punkte im ursprünglichen "Sicherheitspaket" der Ampel. Demnach sollten für sogenannte "Dublin-Flüchtlinge", also jene, die bereits in einem anderen EU-Staat registriert sind, pauschale Kürzungen kommen.
Das wird nun nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios deutlich eingeschränkt. Das neue Paket soll dazu eine Härtefallregelung beinhalten, die unter anderem Kinder betrifft. Zudem sollen die Leistungskürzungen nur möglich sein, wenn es für den eigentlichen Empfänger tatsächlich möglich sei, in das ursprünglich zuständige EU-Land auszureisen, heißt es aus der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen.
Die SPD-Fraktion schreibt in einem Brief an ihre Mitglieder, der am Freitagabend verschickt wurde, dass die Kürzung nur greife, wenn "keine Hürden für die Rückkehr" bestünden. Mit diesen Änderungen greifen die Ampelfraktionen Kritik auf, die es unter anderem in den Experten-Anhörungen im Bundestag gab.
Seit Wochen wird vor drastischen Notlagen für Betroffene gewarnt: "Wir wollen mit dem Leistungsausschluss weder Obdachlosigkeit noch Verelendung von Asylsuchenden", heißt es nun in dem SPD-Brief.
Nur bei schweren Straftaten mehr Befugnisse
Dass Sicherheitsbehörden mehr Ermittlungsmöglichkeiten bekommen, steht weiterhin im Paket: Ein biometrischer Abgleich zur Gesichtserkennung wird erlaubt, um Tatverdächtige leichter zu identifizieren. Die Befugnisse werden nun aber beschränkt auf die Verfolgung oder Verhinderung schwerster Straftaten, beispielsweise Mord, Totschlag oder Bildung einer terroristischen Vereinigung.
Damit dürfte es deutlich weniger Fälle geben, in denen die Behörden solche Methoden nutzen. "Der Adressatenkreis wird weiter eingeschränkt", schreibt die SPD-Fraktion. Experten hatten die Pläne als weitreichende Grundrechtseingriffe bezeichnet. Deshalb sollen sie nun auf außergewöhnliche Fälle begrenzt werden.
Kritik an Messerverboten
Zudem soll im Gesetz nach drei Jahren eine Evaluation der Maßnahmen vorgeschrieben sein - nicht durch das Innenministerium selbst, sondern durch unabhängige Wissenschaftler. Auch zu den geplanten Messerverboten gab es bei den Anhörungen im Bundestag deutliche Kritik von Sicherheitsexperten: Von reiner "Symbolpolitik" war die Rede und davon, dass die Ampel nicht einmal ausreichend definiere, was für sie ein Messer sei. "Ist das Fischmesser aus dem Besteckkasten auch ein Messer?", fragte dort ein Kriminaloberrat, der die Planungen beurteilen sollte.
"Diese Kritik müssen wir ernst nehmen, deswegen gibt es nun Änderungen", sagt FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle. Die neuen Regelungen würden es "allen ermöglichen zu erkennen, ob sie von einem Messerverbot betroffen sind oder nicht". Er kündigte auch an, dass es "einen umfassenden Ausnahmekatalog für die Benutzung von Messern" geben werde. Sehr wahrscheinlich werden dort bislang diskutierte Fälle, wie etwa Pilzsucher und Jäger, aufgeführt.
Kommende Woche im Bundestag
Die genauen Formulierungen für die einzelnen Änderungen liegen noch nicht vor. Trotzdem soll es nun schnell gehen: Schon am kommenden Mittwoch will die Ampel das Paket im Innenausschuss des Bundestags diskutieren und noch in derselben Woche im Bundestag, so schreibt es die SPD-Fraktion. Sie lobt darin auch die "konstruktiven Verhandlungen".
Die Einigkeit endete aber offenbar bei der Frage, wie man das Paket nun der Öffentlichkeit vorstellt. Die FDP lud zu einer Pressekonferenz am Freitagnachmittag - SPD und Grüne nicht. Gemeinsam vor die Mikros treten wollten sie offenbar nicht.