Gericht stoppt Samenspender 550 Kinder sind mehr als genug
Ein Gericht in den Niederlanden hat einem Mann untersagt, weiterhin seinen Samen zu spenden. Der Mann hat mindestens 550 Kinder gezeugt, die nichts von ihren Halbgeschwistern wissen. Das erhöht die Inzest-Gefahr.
Für das Gericht in Den Haag sind 550 Kinder offenbar mehr als genug. Der 41-jährige Mann dürfe deshalb ab sofort keinen Samen mehr spenden, so die Vorsitzende Richterin. Sie gab damit einer gemeinsamen Klage der Stiftung "Spenderkind" und einer Mutter recht, die mittels künstlicher Befruchtung ein Kind von dem Angeklagten bekommen hatte.
Laut Gesetz dürfen in den Niederlanden mit dem Sperma eines Mannes maximal 25 Kinder in zwölf verschiedenen Familien zur Welt kommen. Dieser Spender, so Gerichtssprecher Gert-Mark Smelt, habe unzählige Eltern getäuscht. Tatsächlich seien mit seinem Sperma mindestens 550 bis 600 Kinder auf die Welt gekommen. "Das ist also ein enormes Verwandtschaftsnetzwerk, bei dem jeder Hunderte Halbbrüder und Halbschwestern hat."
Negative psychosoziale Folgen
Die Kinder wurden überwiegend in den Niederlanden, aber auch im Ausland geboren. Weil Kinderwunschkliniken keine vertraulichen Daten weitergeben dürfen, wusste lange Zeit niemand, dass der Angeklagte der genetische Vater von so vielen Mädchen und Jungen ist.
Die daraus resultierenden Verwandtschaftsverhältnisse könnten für die Kinder durchaus negative psychosoziale Folgen haben, sagt Gerichtssprecher Smelt. "Die Folgen für die Identität und die Frage, wie verhält man sich zu den Halbgeschwistern, aber auch die erhöhte Inzestgefahr, das alles wiegt schwer - schwerer als die Interessen des Mannes, Samen spenden zu wollen."
100.000 Strafe - pro Fall
Sollte sich der Verurteilte nicht an den Richterspruch halten, muss er für jede weitere Samenspende ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro zahlen. Eine Ausnahme gilt lediglich bei Eltern, die mit seiner Hilfe bereits ein Kind bekommen haben und noch einen weiteren Kinderwunsch haben.
In Laboren gelagertes, eingefrorenes Sperma müsse der Angeklagte umgehend vernichten lassen, urteilte das Gericht. Außerdem, so Smelt, dürfe der Mann weder im Internet noch in anderen Medien für sich als Samenspender werben. Ein Verstoß dagegen werde mit 100.000 Euro Strafe geahndet. "Die Zwangssummen wurden auferlegt, damit der Mann sich an dieses Urteil hält. Dass er also keinen Samen mehr spendet, dass er auch nicht mehr mit Anzeigen für sich wirbt und dass er die Samenbanken anschreibt, dass sie seine Spermavorräte vernichten."
Forderung nach zentralem Spenderregister
Der klagenden Mutter hatte der Samenspender einst versprochen, auf keinen Fall mehr als 25 Kinder zu zeugen. 2019 las die Frau dann in einem Zeitungsartikel, dass der Mann hundertfacher Vater sei. Er habe gelogen, um kinderlosen Eltern einen Gefallen zu tun, ließ der Angeklagte über seinen Anwalt mitteilen. Den Richterspruch kommentierte er nicht.
Die Stiftung "Spenderkind" hingegen begrüßt das Urteil. Gleichzeitig fordert sie das Gesundheitsministerium dazu auf, sich für ein transparentes und zentrales Spenderregister einzusetzen.