Stechuhr

EuGH-Urteil zu Arbeitszeit Altmaier will nicht zurück zur Stechuhr

Stand: 21.05.2019 16:14 Uhr

Wirtschaftsminister Altmaier will das EuGH-Urteil zur systematischen Erfassung von Arbeitszeiten prüfen lassen und vorerst nicht umsetzen. Er geht damit auf Konfrontationskurs zum SPD-geführten Arbeitsministerium.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung nicht einfach hinnehmen. Es weise nicht in die richtige Richtung, sagte der CDU-Politiker. "Es ist der falsche Weg, die Stechuhr wieder überall einzuführen."

Es gebe in Deutschland bereits ein umfassendes Dokumentationssystem, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werde. "Wir wollen und müssen die Interessen der Arbeitnehmer schützen, aber wir dürfen keine überbordende Bürokratie schaffen." Firmen seien jetzt schon zur Messung der Arbeitszeit verpflichtet, könnten die Dokumentation aber an den Arbeitnehmer delegieren.

Gutachten soll Rechtslage klären

Das Wirtschaftsministerium will nun ein Rechtsgutachten in Auftrag geben, um zu klären, ob das Urteil überhaupt umgesetzt werden muss. Dieses soll bis zur Sommerpause vorliegen. Altmaier warnte vor "Schnellschüssen" in der Angelegenheit: "Das EuGH-Urteil lässt Auslegungsspielraum. Auch nennt es keine bestimmte Frist, in welcher Mitgliedstaaten tätig werden müssen."

Peter Altmaier

Wirtschaftsminister Altmaier widerspricht in der Frage des EuGH-Urteils...

Widerspruch aus dem Arbeitsministerium

Damit geht Altmaier auf Konfrontationskurs zu Bundesarbeitsminister Hubertus Heil der das Urteil zügig umsetzen will. "Die Aufzeichnung von Arbeitszeit ist notwendig, um die Rechte der Beschäftigten zu sichern", hatte der SPD-Politiker gesagt. "Es geht schließlich um Löhne und Arbeitnehmerrechte, das ist also auch keine überflüssige Bürokratie."

Dem EuGH zufolge sind Unternehmen verpflichtet, verlässliche Systeme einzurichten, mit denen Angestellte und Arbeiter ihre Arbeitszeit belegen können. Nur so lasse sich bei späteren Streitigkeiten vor Gerichten oder Behörden ein verbindlicher Nachweis über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit erbringen. Eine Aufstellung allein der Überstunden sei nicht ausreichend. Urteile des höchsten europäischen Gerichts gelten eigentlich in der gesamten EU.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete NDR Info am 21. Mai 2019 um 15:45 Uhr.