Arbeit statt Urlaub Was es beim Ferienjob zu beachten gilt
Sommerferien bedeuten nicht immer nur Urlaub: Viele Schülerinnen und Schüler bessern in ihrer Freizeit ihr Taschengeld mit einem Ferienjob auf. Dabei gibt es einiges zu beachten.
Egal welche Branche - im Sommer nehmen wohl die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Großteil ihres Urlaubs. Bedeutet: Die Unternehmen suchen saisonale Verstärkung. Da kommen Schülerinnen und Schüler, die sechs Wochen lang Ferien haben, wie gerufen.
Bei der Jobsuche sollte man allerdings einen kühlen Kopf bewahren und nicht voreilig handeln, rät Timo Ahr, stellvertretender Bezirksvorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Rheinland-Pfalz/Saarland. Das Wichtigste sei, dass im Vorfeld ein Arbeitsvertrag unterzeichnet wird, "in dem klar geregelt ist, wie viel Geld man bekommt, welche Tätigkeit, aber auch wie die Arbeitszeit geregelt ist", so Ahr.
Alter entscheidend für Einsatzmöglichkeiten
Grundsätzlich gilt: "Je jünger ich bin, desto kürzer darf ich natürlich nur arbeiten, und umso weniger schwere Arbeiten darf ich eben machen", erklärt Heike Cloß, Arbeitsrechtlerin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Saarland. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen 13- bis 14-Jährige maximal zwei Stunden pro Tag arbeiten. Dafür kommen eher einfache Arbeiten infrage - ein klassisches Beispiel ist Zeitungen oder Zeitschriften austragen. Die Erziehungsberechtigten müssen vorher schriftlich zustimmen.
15- bis 17-Jährige dürfen volle acht Stunden am Tag arbeiten, aber maximal 40 Stunden in der Woche. Und das für maximal vier Kalenderwochen im Jahr. Die Wochenenden sollten frei sein. Hier gibt es allerdings Ausnahmen, zum Beispiel im Gaststättengewerbe. Grundsätzlich sind Akkordarbeit und Nachtarbeit verboten.
Arbeitsbedingungen klar geregelt
Außerdem ist es nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz untersagt, schwere Gegenstände zu tragen oder gefährliche Arbeiten auszuführen. Dazu dürfen die 15- bis 17-Jährigen während der Arbeit nicht regelmäßig Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm ausgesetzt sein. Die IHK Saarland rät Arbeitgebern, sich vor der Vertragsunterzeichnung den Personalausweis zeigen zu lassen, um sicher zu gehen, dass die Bewerberinnen und Bewerber ihr wahres Alter angeben. Zudem sollten die Eltern immer mit eingebunden werden.
Wenn sich die Arbeitgeber nicht an die Gesetze halten, sollen Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit ihren Eltern dagegen vorgehen, rät der DGB. Sie können sich im Falle eines Verstoßes an die örtlichen Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz wenden.
In diesen Branchen ist der Bedarf traditionell hoch
Grundsätzlich ist die Gastronomie im Sommer immer auf der Suche nach Ferienjobbern, sagt Frank Hohrath vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Saarland. Danach bieten sich etwa Jobs in Eiscafés oder Restaurants an. Die Chancen, einen Ferienjob zu finden, seien hier allerdings auf dem Land besser als in Großstädten. Wo es Universitäten gibt, ist das Gaststättengewerbe laut DEHOGA Saar meistens das ganze Jahr über mit Studierenden versorgt, die regelmäßig jobben.
Laut DGB wird außerdem auch im Einzelhandel häufig nach Ferienjobbern gesucht. Da gehe es dann um Inventur- oder Lagerarbeit. Diese Jobs seien oft recht gut bezahlt. Gleiches gilt für Jobs in der Industrie. Grundsätzlich haben Ferienjobber unter 18 Jahren allerdings keinen Anspruch auf Mindestlohn. Der DGB macht aber darauf aufmerksam, dass Tarifverträge auch für Minderjährige gelten.