Ein Krankenpfleger während seiner Arbeit auf der Intensivstation in einem Krankenhaus

Pflege in Deutschland Warum das Intensivpflegegesetz umstritten ist

Stand: 02.11.2019 09:25 Uhr

Ein neues Gesetz für Reha und Intensivpflege soll zu einer besseren Versorgung der Patienten führen und Missbrauch bekämpfen. Doch Betroffene laufen Sturm. tagesschau.de erklärt die wichtigsten Fakten.

Von Sandra Stalinski, ARD-aktuell

Worum geht es in dem Gesetz?

Ziel des "Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung" ist laut Bundesgesundheitsministerium, dass Patienten nach Krankenhausaufenthalten besser betreut werden als bisher. Insbesondere geht es dabei um Versorgung von Menschen, die beispielsweise nach einem Unfall oder wegen einer Erkrankung künstlich beatmet werden müssen.

Diese außerklinische Intensivpflege habe in der jüngeren Vergangenheit stark zugenommen. Schätzungen gehen heute allein von 30.000 Patienten aus, die künstlich beatmet werden müssen, im Jahr 2005 waren das lediglich etwa 1000, schreibt die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin. Untergebracht sind diese Patienten beispielsweise zu Hause, wo sie im Schichtdienst eine 24-Stunden-Pflege bekommen oder in sogenannten Beatmungs-WGs, die eher kleinen Pflegeheimen als Wohngemeinschaften gleichen. Weil diese ambulante Intensivversorgung zu einem rentablen und für Missbrauch anfälligen Geschäftsmodell geworden ist, sieht das Ministerium Regelungsbedarf.

Wo liegen derzeit die Probleme?

Für einen mit Halskanüle beatmeten Intensivpatienten, der häuslich gepflegt wird, bezahlen die Krankenkassen bis zu 25.000 Euro im Monat. Eigenanteile für die Angehörigen entfallen. Die stationäre Pflege des gleichen Patienten kostet die Kassen hingegen etwa 6500 Euro. Hier werden Eigenanteile von 2000 bis 3000 Euro fällig. Allein aus diesem Grund dürften sich viele Angehörige für eine häusliche Pflege entscheiden, unabhängig davon, ob das für den Patienten die beste Entscheidung ist. Und das wiederum führt dazu, dass die Ausgaben für ambulante Intensivpflege rasant steigen: Im Jahr 2019 werden laut Ministerium voraussichtlich zwei Milliarden Euro dafür fällig.

Darüber hinaus ist die Qualität der Versorgung nicht gesichert. Die Standards gerade beim Personal sind gering, die Kontrolle der Pflegedienste ist schwierig und bedarf der Zustimmung der Angehörigen, weil sie in deren privaten Räumen stattfinden muss. Und weil in diesem Bereich viel Geld zu verdienen ist, engagieren sich hier mitunter dubiose Pflegedienste, die schlecht ausgebildete Mitarbeiter zu Dumpinglöhnen beschäftigen. Auch von Korruption bei der Vermittlung von Pflegeplätzen durch Ärzte und Betrügereien wird berichtet.

Zudem spricht das Ministerium von "Fehlanreizen": Weil mit der Beatmung von Patienten sowohl im Krankenhaus als auch in der häuslichen Pflege viel Geld verdient werden kann, dürften weder Krankenhäuser noch Pflegedienste großes Interesse daran haben, die Patienten von der Beatmung zu entwöhnen. Dabei sei das nach Expertenmeinung bei etwa 60 Prozent der Patienten möglich.

Was genau sieht das Gesetz vor?

Unter anderem sollen die Eigenanteile für die stationäre Intensivpflege erheblich reduziert werden. Es werden einheitliche Vorgaben für die Qualität der ambulanten Intensivpflegedienste definiert und diese zur engen Zusammenarbeit mit Fachärzten verpflichtet. Krankenhäuser sollen für den Aufwand einer längerfristigen Beatmungsentwöhnung besser vergütet werden. Und: Außerklinische Intensivpflege soll in der Regel in stationären Pflegeeinrichtungen und spezialisierten Wohneinheiten erbracht werden und nur in Ausnahmefällen in der eigenen Wohnung. Dieser Punkt stößt bei Betroffenen auf starken Widerspruch und Empörung.

Welche Kritik gibt es?

Kritik entzündet sich vor allem daran, dass die häusliche Pflege in Zukunft die Ausnahme und nicht die Regel sein soll. Im Vorblatt des Gesetzes heißt es:

Die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege werden künftig regelhaft in vollstationären Pflegeeinrichtungen (...) oder in speziellen Intensivpflege-Wohneinheiten, die strengen Qualitätsanforderungen unterliegen, erbracht.

Eine Petition gegen diesen Passus hat mehr als 130.000 Unterschriften erhalten. Betroffene fürchten, dass die Patienten gezwungen werden, die eigenen vier Wände zu verlassen und "in ein Heim abgeschoben" werden. Oder dass sie sich durch Zumutbarkeitsprüfungen gängeln lassen müssen, bei denen sie der Willkür von Sachbearbeitern ausgesetzt wären.

Patienten mit der Erkrankung ALS (amytrophe Lateralsklerose) beispielsweise könnte eine solche Regelung hart treffen. Sie sind in einem fortgeschrittenen Stadium der Krankheit in der Regel am ganzen Körper gelähmt und auf künstliche Beatmung angewiesen. Allerdings sind ihre Sinnesorgane meist nicht beeinträchtigt, so dass die Betroffenen durch Bewegungen der Augen oder Augenlider kommunizieren und so am sozialen Leben in ihren Familien weiter teilnehmen können. Viele von ihnen fürchten nun, aus ihrem Zuhause herausgerissen zu werden.

Wie geht es weiter?

Momentan befindet sich das Gesetz im Stellungnahmeverfahren. Die Kritikpunkte und Bedenken würden derzeit geprüft, heißt es aus dem Ministerium. Ob das Gesetz, wie geplant, noch in diesem Jahr ins Kabinett geht, ist unklar.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 31. Oktober 2019 um 16:00 Uhr.