Wärmeplanung Jetzt sind die Kommunen dran
Für die angestrebte Wärmewende sollen Städte und Gemeinden zunächst Bedarfe und Infrastruktur anmelden, fordert das Bauministerium in seinem überarbeiteten Gesetzentwurf. Die Kommunen dürfte das Zeit kosten - und Geld.
Ohne die Verbindung mit dem Heizungsgesetz würden wohl nur Kommunalpolitiker und Fachleute im Bereich der Wärmeversorgung darauf schauen: auf das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung. Doch wegen der Verbindung ist es praktisch für jeden relevant.
In seiner ursprünglichen Fassung hatte das Gesetz verlangt, dass ab kommendem Jahr jede neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien gespeist wird - eine Vorgabe, die in der Kürze der Zeit in der Regel nur durch den Einbau von Wärmepumpen erfüllt werden kann.
In der neuen Fassung des Heizungsgesetzes (formal: Gebäudeenergiegesetz) greift diese Vorgabe frühestens dann, wenn eine kommunale Wärmeplanung erfolgt ist. Wie diese aussehen soll, zeigt sich im aktualisierten Gesetzentwurf des Bundesbauministeriums, der nun an Länder und Verbände zur Begutachtung geschickt wurde.
Keine "Heizungs-Stasi"
Der Kerngedanke: Bis 30. Juni 2028 müssen alle Kommunen in Deutschland eine Wärmeplanung vorlegen, größere Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bereits bis Mitte 2026. Für kleinere Gemeinden - mit weniger als 10.000 Einwohnern - gelten vereinfachte Bedingungen, sie können sich bei der Wärmeplanung auch zusammentun.
Städte und Gemeinden, die bereits an einer Wärmeplanung arbeiten, erhalten Bestandsschutz, müssen also nicht noch einmal von vorn anfangen. Festgelegt ist zudem, dass Bürgerinnen und Bürger, die in den entsprechenden Kommunen wohnen, nicht anders behandelt werden als jene in Gemeinden, in denen die Wärmeplanung noch ansteht.
Zur Wärmeplanung gehört auf der einen Seite eine Bedarfsschätzung. Die beruht, das wird von Ministeriumsseite eigens betont, auf schon vorhandenen Verbrauchsdaten, die zum Beispiel von den Versorgern geliefert werden. Niemand soll persönlich nach seinem Verbrauch befragt werden. Daten, die einen Schluss auf das individuelle Heizverhalten zulassen, werde es nicht geben - und damit auch nicht eine "Heizungs-Stasi", die schon von manchen an die Wand gemalt worden war.
Auf der anderen Seite soll dargestellt werden, an welche Heizmöglichkeiten vor Ort künftig gedacht ist: Wird ein Stadtviertel an Fernwärme angeschlossen? Was im Umkehrschluss bedeuten würde, dass sich der Einbau einer Wärmepumpe vielleicht gar nicht lohnt. Oder kann ein Gasnetz in einer bestimmten Region in ein Wasserstoffnetz umgerüstet werden?
Der entsprechende Paragraph ist übrigens erst durch die Diskussionen ums Heizungsgesetz aufgenommen worden - als Grundlage dafür, dass die Nutzung von wasserstoffbasierten Heizungen künftig überhaupt möglich sein könnte.
"Erfüllungsaufwand" von mehr als halber Milliarde Euro
Auf die Kommunen kommt also einiges an Arbeit zu - und an Kosten. Der Gesetzentwurf spricht von einem "Erfüllungsaufwand" von rund 580 Millionen Euro. Der Bund will einen Teil - wohl die Hälfte - aus dem Klima-und Transformationsfonds zuschießen. Aber um das Thema der Finanzierung dürfte es noch einige Diskussionen geben. Der Gesetzentwurf soll aber bereits am 16. August ins Kabinett gehen und dann im Herbst im Bundestag verabschiedet werden.
Auch die Zustimmung des Bundesrats ist in diesem Fall notwendig. Ziel ist, dass das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung spätestens Anfang 2024 in Kraft treten kann, wie ebenfalls das Heizungsgesetz. Auch, wenn die rechtlichen Vorgaben erst nach und nach erfüllt werden müssen - eben in Verbindung mit dem Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung.