Schutz des Verfassungsgerichts Nur die AfD hält das Vorhaben für unnötig
Politiker der Ampelparteien sowie der Union haben im Bundestag für die geplante Grundgesetzänderung zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts geworben. Die AfD hält das Vorhaben für unnötig.
Die geplante Grundgesetzänderung für einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts findet breite Zustimmung von den Politikern der Ampelparteien und der Union. Kern des gemeinsamen Entwurfs ist der Schutz des Gerichts vor demokratiefeindlichen Einwirkungen und eine Sicherung der Unabhängigkeit des Staatsorgans.
"Es ist richtig und gut, dass wir die Mittel des Rechts nutzen, um unsere Demokratie zu schützen", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann in der ersten Plenardebatte zu dem Vorhaben. "Wir schützen das Bundesverfassungsgericht nicht nur vor dem theoretischen Fall, dass einfache Mehrheiten es angreifen wollen, wir legen auch einen Mechanismus vor, der es vor destruktiven Sperrminoritäten schützt", sagte der FDP-Politiker. Das Gericht sei die "Hüterin der Verfassung" und "der Schutzschild der Grundrechte" in Deutschland.
Ampel und Union einig
Auch die CSU-Abgeordnete Andrea Lindholz sah Handlungsbedarf: "Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung steht unter Druck." Lindholz betonte, das Gericht erhalte mit der Grundgesetzänderung "die gleiche stabile Position in unserer Verfassung, die auch andere Verfassungsorgane haben". Der Status des Gerichts, "den wir heute kennen und bewahren wollen", sei keine Selbstverständlichkeit, warnte die CSU-Politikerin mit Blick auf stärker werdende Parteien an den politischen Rändern und Erfahrungen im europäischen Ausland.
"Wir sehen die Neigung autokratischer Regierungen, die Verfassungsgerichtsbarkeit zu schwächen", ergänzte Günter Krings, Rechtspolitiker der Union. Deshalb sei es richtig, zu prüfen, wie die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts besser im Grundgesetz abgesichert werden könne.
Der Grünen-Politiker Till Steffen erinnerte an Vorgänge in Polen, wo innerhalb von zwei Wochen das Verfassungsgericht mit einem neuen Gesetz "auf Linie gebracht" worden sei. "Was in Polen geschah, wäre auch bei uns einfach gesetzlich möglich", warnte Steffen. Das geplante Gesetz zeige daher: "Demokraten sind wehrhaft, wir Demokraten sind nicht doof."
Der SPD-Politiker Dirk Wiese sagte, das Gesetz mache das Gericht wetterfest und abwehrbereiter. Auch die Vorgänge im neu gewählten thüringischen Landtag hätten vor Augen geführt, dass Antidemokraten zuerst an die Institutionen gingen.
AfD äußert Kritik
Die AfD stellte sich gegen das Vorhaben. Ihr Abgeordneter Fabian Jacobi zweifelte die Notwendigkeit an, die bewährten Regeln, die Struktur und Arbeitsweise des Karlsruher Gerichts betreffen, im Grundgesetz zu verankern. Er sagte, es seien derzeit "keine Bestrebungen, diese zu ändern", erkennbar. Sein Fraktionskollege Tobias Peterka warf Ampel und Union vor, Oppositionsrechte beschneiden zu wollen.
Schutz im Grundgesetz verankern
Um mögliche Beeinflussungsversuchen durch extreme Parteien zu verhindern, sollen zentrale Vorgaben zur Struktur des höchsten deutschen Gerichts im Grundgesetz verankert werden. Dazu gehören der Status des Gerichts, die Aufteilung in zwei Senate, die Zahl der Richterinnen und Richter sowie die maximale Amtszeit von zwölf Jahren und die Altersgrenze von 68 Jahren.
Bisher sind Änderungen, die theoretisch das Risiko einer Blockade oder politischen Instrumentalisierung des Karlsruher Gerichts bergen, mit einer einfachen Mehrheit möglich. Für eine Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes ist dagegen immer eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich.