Union dementiert Einigung Parteien beraten über Schutz des Verfassungsgerichts
Ampel und Union kommen offenbar bei ihren Gesprächen zum Schutz des Verfassungsgerichts voran. Medienberichten zufolge wird weiter über einen Gesetzentwurf verhandelt, der die Einflussnahme durch extreme Parteien erschweren soll.
Die Fraktionen der Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP und der Union verhandeln über Gesetzesänderungen zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts. Eine Einigung gebe es noch nicht, hieß es Medienberichten zufolge sowohl von der SPD als auch von CDU und CSU. Aus der Union hieß es, die Gespräche liefen und seien auf einem guten Weg. "Weitere Gespräche sind nach Ostern geplant", hieß es.
Die Rheinische Post hatte zuvor berichtet, Ampel und Union hätten sich auf einen ersten Gesetzentwurf verständigt, der der Zeitung vorliege. Darin heiße es, die Neuregelung "solle dazu beitragen, Bestrebungen vorzubeugen, welche die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit infrage stellen wollen".
Union hatte zunächst Rückzieher gemacht
Angesichts des Erstarkens extremer Parteien - insbesondere der AfD - hatte zum Jahresanfang eine Diskussion darüber begonnen, wie wichtige Institutionen des Rechtsstaats vor Einflussnahme geschützt werden können.
Ziel der gegenwärtigen Gespräche ist es, zentrale Regelungen aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz im Grundgesetz zu verankern, sodass sie nicht mehr mit einfacher Mehrheit verändert oder abgeschafft werden können. Die Union, deren Stimmen für die Änderungen gebraucht werden, hatte zunächst ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit signalisiert, dann aber auf Initiative von CDU-Parteichef Friedrich Merz wieder einen Rückzieher gemacht.
Kernelemente sollen im Grundgesetz verankert werden
Nun verhandeln beide Seiten offenbar über einen ersten Entwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), wie aus Fraktionskreisen bestätigt wurde. Er sieht dem Bericht der Rheinischen Post zufolge unter anderem vor, die Unabhängigkeit des Gerichts, die Zahl von zwei Senaten, die Wahl von jeweils acht Richtern durch Bundestag und Bundesrat sowie deren Amtszeit von zwölf Jahren und die Altersgrenze von 68 Jahren im Grundgesetz festzuschreiben. Eine anschließende oder spätere Wiederwahl soll ausgeschlossen sein.
Neu aufgenommen werden soll der Passus: "Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden." Wie die Zeitung weiter aus dem Entwurf zitiert, wären diese Regelungen damit künftig nicht mehr mit einfacher Mehrheit zu ändern.
"Die traurige Erfahrung in Polen, in Ungarn und teilweise auch in Israel ist, dass Verfassungsgerichte schnell politische Angriffsziele sein können", sagte Buschmann. Es müsse gelingen, "die notwendigen Mehrheiten zu organisieren, um die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz stärker zu verankern".