Bundesverfassungsgericht Fleischindustrie scheitert mit Klage
Wegen zahlreicher Skandale gelten seit April 2021 neue Regeln für die Fleischindustrie: Leiharbeit ist kaum noch möglich. Dagegen hatten Zeitarbeitsfirmen und ein Wursthersteller geklagt - erfolglos.
In der Fleischindustrie bleibt Leiharbeit verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Die Entscheidung kommt nicht überraschend. Schon im Eilverfahren waren die Beschwerden gescheitert. Die neuen Regeln für die Fleischindustrie sind also weiter zu beachten. Die klagenden Unternehmen hatten sich ans Bundesverfassungsgericht gewandt, weil sie ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzt sahen - außerdem eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung mit anderen Branchen.
Klage aus formalen Gründen nicht zugelassen
Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Beschwerden aus formalen Gründen abgewiesen: Die Firmen hätten sehr viel genauer begründen müssen, warum sie von den neuen Regeln betroffen sind und inwieweit die Verhältnisse etwa in der Baubranche oder in der Landwirtschaft vergleichbar seien, so dass eine unzulässige Benachteiligung der Fleischindustrie überhaupt denkbar sei.
Komplettes Leiharbeitsverbot ab April 2024
Die Verfassungsbeschwerden sind damit endgültig gescheitert. Daher gilt weiter das so genannte Fremdpersonalverbot. Das heißt, Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten von Fleisch dürfen nur eigene, regulär Beschäftigte. Die Arbeit von - vermeintlich - Selbstständigen oder auswärtigen Werkvertragsunternehmen ausführen zu lassen, ist nicht mehr möglich. Und: Leiharbeit in der Fleischindustrie wird von April 2024 an komplett verboten.