Pläne des Finanzministers Was will Scholz bei der Grundsteuer ändern?
Finanzminister Scholz hat seinen Entwurf zur Reform der Grundsteuer vorgelegt. Noch im April will er ihn durchs Kabinett bringen, doch in der Union gibt es bereits Widerstand. Worum geht es genau bei der Reform?
Warum muss eine neue Regelung gefunden werden?
Die alte Grundsteuer hat das Bundesverfassungsgericht Anfang 2018 für verfassungswidrig erklärt. Die Richterinnen und Richter sahen eine "gravierende und umfassende Ungleichbehandlung bei der Bewertung von Grundvermögen". Bis zum 31.12.2019 haben Bund und Länder noch Zeit eine neue Regelung zu finden. Deshalb wächst nun langsam der Druck sich zu einigen.
Wie soll die Grundsteuer künftig berechnet werden?
Im Februar hat sich der Bundesfinanzminister mit der Mehrheit seiner Länderkollegen auf ein neues Modell verständigt. Auf den damals vereinbarten Eckwerten beruht der Gesetzentwurf, den Olaf Scholz jetzt vorgestellt hat.
Das Verfahren basiert auf drei Stufen. Zunächst werden alle rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Da das aber im Westen seit 1964 und im Osten seit 1935 nicht mehr passiert ist, könnte eine Neubewertung dazu führen, dass der für die Steuer entscheidende Wert der Grundstücke deutlich steigt.
Um zu verhindern, dass das zu massiv höheren Steuersätzen führt, werden die Grundstückswerte in einem zweiten Schritt mit einer sogenannten Steuermesszahl künstlich wieder klein gerechnet - wobei das Verhältnis zwischen höher und niedriger eingestuften Objekten aber erhalten bleibt.
Kommunen mit besonders hohen Grundstückswerten sollen dann in einem dritten Schritt noch selbst die Höhe der Grundsteuer anpassen. Dafür müssten sie die sogenannten Hebesätze ändern, mit denen jede Stadt und Gemeinde die Grundsteuer auch bisher individuell bestimmen kann. Scholz gab sich zuversichtlich, dass die Kommunen auf mögliche Mehreinnahmen durch die Reform verzichten.
Am Ende führt das in den Augen des Bundesfinanzministeriums zu einer gerechteren Berechnung der Grundsteuer. Trotzdem soll die Steuer insgesamt genauso hohe Einnahmen generieren wie bisher.
Was passiert mit unbebauten aber baureifen Grundstücken?
Besonders in einigen Großstädten gibt es Spekulation mit Baugrundstücken. Diese bleiben trotz Wohnungsnot unbebaut, weil sich die Besitzer später noch höhere Einnahmen versprechen.
Mit dem neuen Grundsteuermodell sollen Städte und Kommunen ein Instrument an die Hand bekommen, um Anreize für den schnelleren Bau neuer Wohnungen zu schaffen. Dafür ist die Möglichkeit vorgesehen, für die entsprechenden Grundstücke einen höheren Hebesatz zu bestimmen. Dadurch könnte Bodenspekulation teurer werden.
Ist das eine versteckte Steuererhöhung?
Wahrscheinlich nicht. Scholz betont, dass die Neuregelung aufkommensneutral gestaltet werden soll. Das bedeutet, dass die Einnahmen nach neuem und altem Modell die gleiche Höhe haben sollen. Allerdings kann es durchaus zu Verschiebungen kommen.
Das Verfassungsgericht hat die Frist für eine Neuregelung bis zum Jahresende gesetzt.
Für Grundstücke, deren Wert bisher eher überbewertet war, könnten künftig sogar weniger Steuern anfallen. Grundstücke, deren Wert sich überdurchschnittlich entwickelt hat, werden vermutlich teurer.
Dürfen Vermieter die Grundsteuer weiter auf die Mieter umlegen?
Bisher zahlen die Grundsteuer nur Besitzerinnen und Besitzer von eigengenutzten Immobilien selbst. Vermieter können die Kosten auf ihre Mieter umlegen. Wichtige Vertreter der SPD möchten das ändern. Zur Zeit gibt es dafür aber keine politische Mehrheit im Bundestag.
Wird der Scholz-Entwurf genauso umgesetzt?
Der Gesetzentwurf kommt nun zunächst in die sogenannte Ressortabstimmung. Die Bundesministerien können sagen, ob ihnen am Vorschlag etwas nicht passt. Noch im April soll dann das Bundeskabinett darüber beraten. Dann kommt der Entwurf in das parlamentarische Verfahren. Auch hier sind noch Änderungen möglich, bis der Bundestag darüber abstimmt.
Scholz möchte seine Reform noch im April durch das Kabinett bekommen.
In der Unionsfraktion gibt es bereits Widerstand gegen den Scholz-Plan. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andreas Jung hat angekündigt, dass die CDU/CSU-Fraktion dem Entwurf so nicht zustimmen werde. Die Union fordert eine sogenannte "Länder-Öffnungsklausel". Damit könnten einzelne Bundesländer je nach Ausgestaltung dieser Klausel Teilaspekte oder die komplette Grundsteuer anders regeln. Dieser Konflikt ist noch nicht entschieden. Daher ist unsicher, ob sich der Bundesfinanzminister am Ende durchsetzt.
Was sind die Alternativen?
Insbesondere das Bundesland Bayern möchte statt des von Scholz vorgeschlagenen Modells lieber ein reines Flächenmodell. Dabei würde nicht der Wert einer Immobilie oder eines Grundstückes über die Steuerlast entscheiden, sondern die Quadratmeterzahl.
Dagegen wiederum wehrt sich die SPD. Die Abgeordnete Elisabeth Kaiser sieht dadurch insbesondere den Osten und ländliche Regionen im Westen benachteiligt. Das liege daran, dass es besonders in den ländlicheren Regionen im Osten oft große Grundstücke gebe, deren Besitzer aber keine großen Vermögen besäßen. Auch die größeren land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Osten sieht Kaiser durch ein Flächenmodell benachteiligt.