Neubausiedlung in Gelsenkirchen (Archivbild)
FAQ

Bundesverfassungsgericht Die Grundsteuer ist ungerecht - und nun?

Stand: 10.04.2018 21:32 Uhr

Die seit mehr als 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke sind "völlig überholt" und daher verfassungswidrig, so die Richter in Karlsruhe. Bis 2019 muss der Gesetzgeber die Basis für die Grundsteuer neu regeln.

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Etwa 13 Milliarden Euro spült sie den Städten und Gemeinden jährlich in die Kassen. Die Steuer betrifft so gut wie alle Bürgerinnen und Bürger, denn zahlen muss sie jeder Grundstückseigentümer. Vermieter legen sie meist über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter um.

Warum entscheidet das Bundesverfassungsgericht darüber?

Mehrere Grundstückseigentümer halten die Berechnung der Grundsteuer für ungerecht und damit verfassungswidrig. Der Hintergrund: Die Grundsteuer basiert auf dem Wert eines Grundstücks. Auf wertvolle Grundstücke sollte eine höhere Steuer gezahlt werden als auf billige. Allerdings wurde der Wert der Grundstücke seit Jahrzehnten nicht mehr festgestellt. In Westdeutschland basiert die Grundsteuer damit auf Werten von 1964, in Ostdeutschland sogar auf Werten von 1935.

Da sich auf dem Immobilienmarkt seitdem einiges getan hat, kommt es teils zu erheblichen Wertverzerrungen. Zwei Grundstücke können 1964 gleich viel wert gewesen sein, sich heute im Wert aber ganz deutlich unterscheiden. Was damals unbegehrte Stadtrandlage oder in Berlin ein unattraktiver Mauerrandbezirk war, kann sich zum beliebten Wohnviertel entwickelt haben. Außerdem müssen Neubauten nach einem Maßstab von 1964 bewertet werden - eine etwas abstruse Lage.

Gab es schon mal Reformvorschläge?

Dass an diesem veralteten Zustand etwas geändert werden muss, darüber besteht in der Politik weitgehend Einigkeit. Eine Mehrheit der Bundesländer hatte deshalb 2016 ein neues Berechnungsverfahren vorgeschlagen. Demnach sollte es nicht mehr auf den Marktwert eines Grundstücks ankommen. Stattdessen sollte sich die Höhe der Grundsteuer unter anderem nach folgenden Kriterien richten: Größe, Lage und Verkehrsanbindung des Grundstücks sowie Grundfläche und Herstellungskosten des Gebäudes. An den alten Regeln wollte man nicht festhalten, weil eine Neubewertung der Grundstücke auf dieser Grundlage zu aufwändig gewesen wäre.

Warum ist daraus nichts geworden?

Hamburg und Bayern wollten nicht mitmachen. Beide Bundesländer befürchteten, dass die vorgeschlagene Neubewertung für ihre Bürger zu Steuererhöhungen führen könnte. Der Bund, der die Gesetzgebungskompetenz hat, wartete deshalb weiter ab. Erst sollten sich die Länder untereinander einig sein. Schließlich geht es um das Geld ihrer Gemeinden.

Die Bundesregierung verteidigte bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe die derzeitige Berechnung der Grundsteuer. Für die überwiegende Mehrheit der Steuerzahler sei sie unproblematisch, sagte Michael Meister vom Bundesfinanzministerium. Nach der Anzahl der Einsprüche zu urteilen, sei es eine der am wenigsten strittigen Steuern. Das Ausmaß der Ungleichbehandlung sei zudem verhältnismäßig gering, weil die Steuerbelastung so gering sei.

Karlsruhe hat das Gesetz gekippt - und nun?

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist eingeräumt, damit er den verfassungswidrigen Zustand beheben kann. Das passiert häufig. Bis Ende 2019 muss die Grundsteuer neu geregelt sein. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten.

Damit berücksichtigen die Richter, dass eine Neubewertung der Grundstücke, wie sie die Bundesländer 2016 vorgeschlagen hatten, richtig lange dauern könnte. Es geht nämlich um 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Ein Reihenhausbesitzer hält einen Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt Frankfurt in der Hand.

Sollte Karlsruhe die derzeitige Regelung kippen, müsste sich der Bund eine neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer überlegen.

Gibt es alternative Modelle?

Einfacher wäre es, lediglich Größe und Wert des unbebauten Grundstücks zugrunde zu legen.  Eine solche reine Bodensteuer fordert etwa eine Initiative unter Beteiligung des Deutschen Mieterbunds. Das würde Eigentümer von unbebauten Grundstücken verhältnismäßig stärker in die Pflicht nehmen. Wie ein mögliches neues Gesetz aussehen könnte, ist eine politische Frage. Das Bundesverfassungsgericht urteilt nur über Rechtsfragen zum aktuellen Gesetz.

Droht eine Steuererhöhung?

Die kommunalen Spitzenverbände betonen: Insgesamt soll es nicht zu einer höheren Belastung von Immobilienbesitzern kommen. Es könnte allerdings Verschiebungen geben. Das heißt: Wer heute wenig Grundsteuer zahlt, könnte künftig stärker zur Kasse gebeten werden. Und umgekehrt. Wer am Ende mehr oder weniger zahlen würde, lässt sich im Detail aber kaum vorhersagen.

Aktenzeichen 1 BvL 11/14, BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12, 1 BvL 11/14

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 10. April 2018 um 11:00 Uhr.