Nach Tod eines Mädchens IS-Rückkehrerin zu 14 Jahren Haft verurteilt
Die ehemalige IS-Anhängerin Jennifer W. muss für 14 Jahre ins Gefängnis. Das entschied das Oberlandesgericht München. Die Frau aus Niedersachsen hatte 2015 zusammen mit ihrem damaligen Mann ein Mädchen versklavt und verdursten lassen.
Rund acht Jahre nach dem Tod eines jesidischen Mädchens durch Verdursten ist die islamistische Extremistin Jennifer W. in München wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) München lastete ihr unter anderem Versklavung mit Todesfolge an und warf ihr vor, aus Menschenverachtung gehandelt zu haben.
Die Frau aus Lohne in Niedersachsen hatte zuvor gestanden, im Sommer 2015 in ihrem Haus im Irak dabei zugesehen haben, wie ein von ihr und ihrem damaligen Ehemann versklavtes Mädchen starb. Der Mann hatte das Kind zuvor in praller Mittagssonne angekettet, um es zu bestrafen.
Mutter leidet unter psychischen Folgen
Der 9. Strafsenat fällte die Entscheidung nun in einem weiteren Verfahren, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) ein früheres OLG-Urteil im Zuge einer Revision zu einer erneuten Entscheidung über das Strafmaß zurückverwiesen hatte. Anders als der 8. Strafsenat in der früheren Entscheidung vom Oktober 2021 ging das Gericht nun aber nicht mehr von einem minder schweren Fall aus.
Der Senat rügte unter anderem das Verhalten der mittlerweile 32 Jahre alten Frau nach dem Tod des Kindes. So habe sie der Mutter eine Pistole an den Kopf gehalten, um sie dazu zu zwingen, mit dem Weinen aufzuhören. Als strafschärfend wertete der Senat auch die schwerwiegenden psychischen Folgen, unter denen die Mutter des Mädchens bis heute leidet.