Mutmaßlicher IS-Anhänger Bundesanwalt klagt Iraker wegen Völkermordes an
Taha A.-J. soll im Irak eine Jesidin und ihre Tochter versklavt und später das Kind getötet haben. Die Bundesanwaltschaft klagt ihn in mehreren Punkten an. Seine Frau, eine IS-Rückkehrerin, steht in München vor Gericht.
Die Bundesanwaltschaft hat den Iraker Taha A.-J. wegen Mordes, Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen angeklagt. Er soll sich als mutmaßliches Mitglied der Dschihadistenmiliz "Islamischer Staat" (IS) vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verantworten, teilte die Bundesanwaltschaft am Freitag in Karlsruhe mit.
A.-J. und seine aus Niedersachsen stammende Ehefrau Jennifer W. sollen sich 2013 dem IS angeschlossen haben. Auf dem damals von der Terrormiliz okkupierten Territorium im Irak sollen sie eine Jesidin und ihre fünfjährige Tochter gekauft und zur Sklavinnen gemacht haben. Beide seien misshandelt worden.
Kind bei sengender Hitze draußen angebunden
Um das Kind zu bestrafen, habe der Iraker sie bei sengender Hitze im Freien an ein Fenster gefesselt. Bei Temperaturen von bis zu 50 Grad sei das Mädchen qualvoll gestorben.
Ihren Tod habe Taha A.-J. aus Sicht der Bundesanwaltschaft billigend in Kauf genommen, seine Frau Jennifer W. habe tatenlos zugesehen. Sie steht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Mordes und Kriegsverbrechen in München vor Gericht - es handelt sich um den ersten Prozess gegen eine IS-Rückkehrerin in Deutschland.
Ihr Mann war im Mai 2019 in Griechenland festgenommen und im Oktober nach Deutschland ausgeliefert worden. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.