Ländervotum fraglich Bundestag beschließt Reform der Erbschaftsteuer
Der Bundestag hat die Reform der Erbschaftsteuer beschlossen - mit der Mehrheit von Union und SPD. Linke und Grüne lehnen die Steuerprivilegien für Firmenerben als zu großzügig ab. Und auch im Bundesrat kündigt sich Widerstand an.
Der Bundestag hat nach mehr als einjährigen Beratungen der Koalition die Reform der Erbschaftsteuer verabschiedet. Für das Gesetz stimmten am Freitag 447 Parlamentarier, 119 votierten dagegen, drei Abgeordnete enthielten sich. CDU, CSU und SPD hatten sich erst vor wenigen Tagen auf die Neuregelung der Steuerprivilegien für Unternehmenserben verständigt.
Zustimmung der Grünen im Bundesrat nötig
Die Grünen, auf deren Stimmen Union und SPD bei der noch ausstehenden Abstimmung im Bundesrat angewiesen sind, wie auch die Linken kritisierten das Gesetz scharf. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 die Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend gekippt.
Zwar kann ihnen auch künftig die Steuer binnen sieben Jahren vollständig erlassen werden, wenn sie Firma und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings werden die Hürden dafür angehoben. Künftig wird insbesondere geprüft, ob Erben großer Betriebe ab einer Erbschaft von 26 Millionen Euro nicht wenigstens einen Teil der Steuer aus ihrem Privatvermögen bezahlen können. Alternativ können sie sich mit einer geringeren Steuerverschonung begnügen.
Weil das Verfassungsgericht für die Reform eine Frist bis zum Ende dieses Monats gesetzt hatte, war eine rasche Verabschiedung im Parlament notwendig. Der Bundesrat soll nach Möglichkeit am 8. Juli abstimmen. Alle Einnahmen aus der Erbschaftsteuer stehen den Bundesländern zu: jährlich rund 5,5 Milliarden Euro.
Auch SPD-regierte Länder unzufrieden
In zehn von 16 Bundesländern regieren die Grünen mit. Mehrere Länder haben schon eine Ablehnung angekündigt. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Kerstin Andreae berichtet: "Es mehren sich die Stimmen aus den Ländern, die erhebliche Kritik an diesem Gesetz formulieren." Und das nicht nur von Grünen, unter anderem kämen solche Äußerungen auch von Hannelore Kraft (SPD) aus Nordrhein-Westfalen.
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt habe sich ebenfalls klar dagegen positioniert. "Deswegen gehen wir davon aus, dass es beileibe kein Durchmarsch ist, sondern dass hier auch eine deutliche Diskussion geführt wird", sagt Andreae im Hinblick auf die Abstimmung im Bundesrat. "Wir meinen, es müsste die Reißleine gezogen werden."
"Der Kompromiss geht so nicht"
Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hat auch bereits sein Veto angemeldet: "Dieser Kompromiss geht so nicht. Er ist so nicht akzeptabel, weil er zum Teil noch weitergeht, als das ohnehin schon von den Verfassungsrichtern monierte Regelwerk, das wir bisher hatten." Man müsse feststellen, dass ganz offenbar mit der CSU eine gerechte und den Vorgaben der Verfassungsrichter entsprechende Lösung nicht zu machen sei. Damit widerspricht der Minister auch seinen Parteifreunden in der Regierung und im Bundestag.
Es wird spekuliert, dass das Gesetz zur Wiedervorlage in den Vermittlungsausschuss wandert. Oder es tritt ein, was Unionsfraktionschef Volker Kauder unkt: "Dann bin ich mal gespannt, ob vor dem Hintergrund, dass da ja Geld für die Länder reinkommt, die Bereitschaft groß ist, das Ding noch ewig hin- und herzuziehen." Nach dem Motto: pecunia non olet - Geld stinkt nicht.