Streit um Erbschaftsteuer Koalition einigt sich auf Reform
Nach monatelangem Streit hat sich die Koalition auf eine vom Verfassungsgericht geforderte Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Firmenerben werden auch künftig entlastet - wenn sie eine Steuer nicht verkraften.
Die Große Koalition hat sich auf ein gemeinsames Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Der Kompromiss schütze vor allem mittelständische Unternehmen und garantiere den Erhalt von Arbeitsplätzen, teilten Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) mit.
Die CSU ist nach eigenen Angaben sehr zufrieden mit dem Kompromiss - aber nur "für den Augenblick". Die Erbschaftsteuer bleibe auf der politischen Agenda, sagte Seehofer vor einer CSU-Präsidiumssitzung in München.
Die SPD hofft auf höhere Steuereinnahmen. Bei der Präsentation der Pläne formulierte Gabriel die Hoffnung auf ein Plus von 235 Millionen Euro pro Jahr. "Es gibt Leute, die sagen, das sei eine indirekte private Vermögenssteuer", sagte Gabriel. "Wenn das so ist, habe ich jedenfalls nichts dagegen."
"Bedürfnisprüfung" soll Klarheit bringen
Firmenerben sollen wie bisher von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit werden, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Dieses Privileg wird ihnen jedoch nur eingeräumt, wenn sie nachweisen, dass sie eine Besteuerung nicht verkraften würden.
Ab Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro je Erbfall soll es künftig eine "Bedürfnisprüfung" geben. Der Erbe muss nachweisen, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer finanziell überfordern würde. Unterhalb der Grenzen werden weiter Steuervorteile gewährt. Lässt sich der Erbe auf die "Bedürfnisprüfung" ein, muss er sein Privatvermögen offenlegen. Das kann zur Hälfte zur Besteuerung herangezogen werden. Wird die Steuer aus dem Privatvermögen gezahlt, kann sie zehn Jahre lang zinslos gestundet werden - allerdings nur im Erbfall und nicht bei einer Schenkung.
Für den Erbschaftsteuer-Bescheid sollen künftig neue Regeln gelten.
Liegt das Erbe bei 90 Millionen Euro oder darüber, gibt es den Plänen zufolge grundsätzlich keine Steuernachlässe. Für Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten sollen künftig besonders niedrige bürokratische Hürden gelten, die sie für eine Steuerbefreiung erfüllen müssen.
Gesetz soll bis zur Sommerpause durch sein
Die Koalition hatte bereits angekündigt, dass das entsprechende Gesetz noch bis zur Sommerpause am 8. Juli verabschiedet werden soll. Die Neuregelung soll danach rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.
Ende 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung bis zum 30. Juni 2016 angemahnt und wesentliche Teile der bislang gültigen Steuervergünstigungen für Firmenerben gekippt. Den Vorgaben des Gerichts trage die nun gefundene "ausgewogene Lösung" Rechnung, versicherten die drei Koalitionspolitiker.
Derzeit werden Firmenerben unabhängig vom Unternehmenswert bei der Erbschaftsteuer zu 85 oder 100 Prozent verschont, wenn sie das Unternehmen fünf beziehungsweise sieben Jahre fortführen.