Urteil des BGH Keine Bewährung für Kölner Raser
Im April 2015 lieferten sich zwei Raser in Köln ein illegales Autorennen. Dabei starb eine 19-jährige Studentin. Der BGH kassierte jetzt die Bewährungsstrafe des Landgerichts. Die Männer kommen nun wohl doch in Haft.
Die Richter am Bundesgerichtshof waren sich ganz offensichtlich bewusst, dass viele Menschen heute auf diesen Richterspruch schauen. Deswegen formulierte es die Presserichterin Dietlind Weinland nach der Verkündung auch ganz deutlich: Von dem heutigen Urteil gehe "eine wichtige Signalwirkung" aus. "Menschen, die sich auf der Straße ein Autorennen liefern, dürfen nicht damit rechnen, dass sie gut davonkommen und nur eine Bewährungsstrafe erhalten."
Erstinstanzliches Urteil sorgfältig und ausführlich
In der mündlichen Verhandlung Anfang Juni schien noch offen, ob die beiden Täter, die sich im April 2015 mitten in Köln ein Wettrennen geliefert hatten, wirklich ins Gefängnis müssen. Die Vorsitzende Richterin wies auch jetzt wieder darauf hin: Das Urteil des Kölner Landgerichts sei grundsätzlich sehr sorgfältig und ausführlich begründet gewesen.
In der Revision hätten die obersten deutschen Strafrichter nur einen Punkt zu bemängeln: dass die Kollegen der unteren Instanz bei dem Punkt Bewährung nicht genügend in die Tiefe gegangen seien. Denn die beiden jungen Männer hätten nicht nur fahrlässig gehandelt. Sie hätten gewusst, dass sie gegen viele Verkehrsregeln verstoßen, so Presserichterin Weinland: Das Landgericht habe nicht in den Blick genommen, "dass durch die ganz aggressive Fahrweise der beiden Angeklagten bewusst eine Gefahr herbeigeführt wurde. Und diese Gefahr hat sich ja dann auch in dem Tod der jungen Frau realisiert."
Wahrung des Rechtsfriedens
Außerdem sei noch ein ganz wichtiger Punkt zu berücksichtigen: die Verteidigung der Rechtsordnung. Selbst wenn Täter grundsätzlich für die Zukunft eine gute Prognose bekommen, sei es manchmal nötig, auf Bewährung zu verzichten. Zum einen, weil es sonst in der Allgemeinheit nicht verstanden würde, zum anderen, weil es den Rechtsfrieden bedrohte, so Weinland.
Schließlich sei es eine Tatsache, dass sich illegale Rennen auf den Straßen mit tödlichem Ausgang häuften. "Und da stellt sich natürlich die Frage, ob es nicht für das Rechtsempfinden der Bevölkerung unverständlich ist, wenn ein Täter in so einem Fall gut davon kommt und keine Freiheitsstrafe erhält."
Mordfrage ungeklärt
Damit haben sich die obersten deutschen Strafrichter allerdings immer noch nicht zu der Frage geäußert, ob illegale Straßenrennen mit tödlichem Ausgang auch als Mord anzusehen sind. Diese Frage, die der BGH noch in einem Berliner Fall zu klären hat, stellte sich hier nicht. Hier ging es nur um fahrlässige Tötung. Und wegen der Höhe der Strafe muss jetzt noch einmal eine andere Kölner Kammer verhandeln.
Ganz allgemein bedeutet das Urteil des BGH, unabhängig von der neuen Gesetzesverschärfung, die letzte Woche verabschiedet wurde: Wer bei illegalen Autorennen mitmacht, bei denen Menschen ums Leben kommen, muss jetzt in der Regel mit Gefängnis rechnen.