EU und USA Neues Datenschutzabkommen in Kraft
Die EU-Kommission hat ein neues Datenschutzabkommen zwischen den USA und der EU verabschiedet. Es ist bereits der dritte Anlauf, nachdem zwei Vorgängerregelungen vom Europäischen Gerichtshof gekippt wurden. Doch erneut zeichnet sich eine Klage ab.
Drei Jahre nach dem Aus von "Privacy Shield" ist ein neues Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA in Kraft getreten. Die USA gewährleisteten nun ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten, die aus der EU an Unternehmen in Amerika übermittelt würden, teilte die EU-Kommission in Brüssel mit.
Die neue Regelung führt demnach verbindliche Garantien ein, um die zuvor vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geäußerten Bedenken auszuräumen. Der EuGH hatte den "Privacy Shield" für die Übermittlung von Daten aus Europa über den Atlantik im Juli 2020 mit der Begründung gekippt, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht den Standards der EU entspreche.
Die Richter bemängelten vor allem die weitreichenden Zugriffsmöglichkeiten von US-Geheimdiensten auf Daten von Europäerinnen und Europäern. Für Unternehmen war durch das EuGH-Urteil große Rechtsunsicherheit beim Datentransfer zwischen den USA und der EU entstanden.
Von der Leyen lobt neues Abkommen
Künftig dürfen US-Geheimdienste auf die Daten nur dann zugreifen, wenn es notwendig und verhältnismäßig sei, hieß es seitens der EU-Kommission. Außerdem soll ein Gericht zur Überprüfung des Datenschutzes eingerichtet werden.
"Der neue EU-US-Datenschutzrahmen wird sichere Datenströme für Europäer gewährleisten und Rechtssicherheit für Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks schaffen", sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Der neue Rechtsrahmen soll regelmäßig überprüft werden, so die EU-Kommission.
Österreichischer Jurist will erneut klagen
Der "Privacy Shield" war 2016 entstanden, nachdem auch die Vorgänger-Regelung "Safe Harbor" vom EuGH gekippt worden war. Geklagt hatte in beiden Fällen der österreichische Jurist Max Schrems.
Dessen Datenschutzorganisation Noyb beklagt nun, dass das neueste Abkommen weitgehend eine Kopie des gescheiterten "Privacy Shield" sei. "Wir haben bereits verschiedene juristische Optionen in der Schublade, obwohl wir dieses juristische Ping-Pong satt haben." Auch gegen den neuen Vorschlag werde Klage eingereicht.
Schrems kritisierte, dass die USA dem Wort "verhältnismäßig" eine andere Bedeutung beimessen würden als der EuGH. Außerdem stelle die Verletzung der Privatsphäre von Nicht-US-Bürgern kein Problem für die USA dar. Auch die vorgeschriebenen Rechtsbehelfe stimmen seiner Meinung nach nicht mit EU-Recht überein.
"Hängepartie geht zu Ende"
Der Präsident des Digitalbranchenverbands Bitkom, Ralf Wintergerst, lobte hingegen, dass nun eine "dreijährige Hängepartie zu Ende geht." Unternehmen erhielten damit grundsätzlich wieder Rechtssicherheit und vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitierten davon, weil nun keine Einzelfall prüfungen mehr notwendig seien. "Sicher ist aber auch, dass die nun gefundene Neuregelung erneut von den Gerichten überprüft werden wird."
Aus der Politik kam dagegen scharfe Kritik: "Von der Leyen ist EU-Recht endgültig egal. Sie weiß, dass das neue Abkommen vor dem EuGH scheitern wird", kritisierte der Europaabgeordnete Moritz Körner (FDP). Die finanziellen Kosten müssten dann zum dritten Mal die europäischen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zahlen. Die Fraktion der Sozialdemokraten im Europaparlament kritisierte auf Twitter, dass mit dem Abkommen personenbezogene Daten anfällig für Massenüberwachung seien. Eine echte Reform sei das nicht.