Kritik des Eigentümerverbands "Staatsversagen" bei Grundsteuerreform?
Viele Immobilienbesitzer wissen noch immer nicht, wie viel Grundsteuer sie ab 2025 zahlen müssen. Der Eigentümerverband Haus und Grund übt daran jetzt deutliche Kritik. Die Rede ist von "Staatsversagen".
In wenigen Monaten gilt eine neue Grundsteuer-Berechnung - doch der Großteil der Immobilienbesitzer weiß laut Eigentümerverband Haus und Grund noch immer nicht, wie teuer es wird.
Verbandspräsident Kai Warnecke sagte der Bild am Sonntag: "Rund 90 Prozent der Haushalte wissen noch nicht, wie viel Grundsteuer sie im nächsten Jahr zahlen müssen. Das ist absurd und echtes Staatsversagen, schließlich hatte der Staat fast sechs Jahre Zeit für die Reform."
Warnecke warnte, Millionen Haushalte müssten mit deutlich höheren Kosten rechnen. Angesichts der leeren kommunalen Kassen könnten die Kommunen stärker zulangen. Die Zusatzbelastung könne sogar bei mehr als 1.000 Euro im Jahr liegen.
Bisherige Berechnung verfassungswidrig
Die Reform war wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts nötig geworden. Die Richter hatten das bisherige Bewertungssystem 2018 für verfassungswidrig erklärt, weil gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt würden.
Bis zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie zudem auf Grundlage veralteter Daten - in Westdeutschland mit Daten von 1964, in Ostdeutschland von 1935.
Im Zuge der Reform müssen die Finanzämter nun die Grundsteuer für insgesamt rund 36 Millionen Immobilien neu berechnen.
Das Bundesmodell, mit dem die Grundsteuer neu berechnet wird, wird von neun Bundesländern angewendet: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die restlichen Bundesländer haben eigene Berechnungsmodelle.
Wichtige Einnahmequelle der Kommunen
Die Einnahmen aus der Grundsteuer sind für die Kommunen eine der größten Einnahmequellen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums liegen die Einnahmen derzeit bei 15 Milliarden Euro pro Jahr.
Die Kommunen legen den Grundsteuer-Hebesatz fest. Diese Prozentzahl dient dazu, die endgültige Höhe der Grundsteuer je Eigentümer zu ermitteln. Für gleich bewertete Häuser können in der einen Kommune 100, in der anderen rund 1.000 Euro Grundsteuer im Jahr fällig werden.