Streit um Airbus-Subventionen US-Zölle auf Oliven, Wurst und Whisky?
Der Streit schwelt seit 15 Jahren. Es geht um illegale Subventionen der EU für Airbus und der USA für Boeing. Nun drohen die USA mit neuen Strafzöllen auf EU-Produkte - etwa auf Lebensmittel wie Oliven und Käse.
Die US-Regierung droht der EU wegen verbotener Flugzeugsubventionen mit weiteren milliardenschweren Sonderzöllen. Das Büro des US-Handelsbeauftragten Robert Lighthizer stellte eine Liste mit EU-Gütern im Wert von rund vier Milliarden Dollar (3,5 Mrd Euro) vor, auf die Vergeltungszölle für illegale Staatshilfen beim Flugzeugbau verhängt werden könnten.
Whisky, Wurst und Rohre
Auf der Liste finden sich eine ganze Reihe höchst unterschiedlicher Produkte: Käsesorten wie Reggiano, Provolone, Edamer und Gouda ebenso wie Wurstsorten, Whisky und Oliven - aber auch Rohre aus Gusseisen.
Die EU-Kommission kritisiert die Drohung. Die Berechnungen der US-Regierung beruhten auf internen Erhebungen und nicht auf Daten der für den Fall zuständigen Welthandelsorganisation (WTO). Man sei aber offen für Gespräche, so die EU-Kommission. Auch der Verband der schottischen Whisky-Produzenten meldete sich zu Wort. Der Streit zwischen USA und EU schade der Wirtschaft auf beiden Seiten des Atlantiks. Es sei "enttäuschend", dass schottischer Whisky in den Streit hineingezogen werde, teilte die Scotch Whisky Association mit.
Im April hatten die USA bereits mit Zöllen auf eine Reihe europäischer Produkte gedroht. Die EU hatte ihrerseits mit einer Liste von US-Gütern reagiert, die im Gegenzug mit Vergeltungszöllen belegt werden könnten. In Frage kämen Sonderabgaben auf Produkte wie Tomatenketchup, Wein, Reisekoffer und Spielekonsolen.
Airbus bekam illegale Subventionen - Boeing aber auch.
WTO: Regelverstöße auf beiden Seiten
Hintergrund der gegenseitigen Drohungen ist ein seit 15 Jahren laufender WTO-Streit, in dem sich die USA und EU jeweils illegale Bezuschussungen für ihre rivalisierenden Luftfahrtkonzerne Boeing und Airbus vorwerfen. Die WTO stellte in dem Mammutverfahren Regelverstöße auf beiden Seiten fest. Über die abschließende Schadenshöhe, aus der sich mögliche Sonderzölle zum Ausgleich erlittener Nachteile ableiten, muss aber noch eine Schlichtungsstelle befinden. Eine erste Entscheidung wird in diesem Sommer erwartet.
Die USA hatten die Strafzölle im Konflikt mit der EU bereits bei der WTO beantragt. Die EU hatte die USA allerdings in einem parallelen Verfahren ebenfalls wegen illegaler Beihilfen für Boeing vor der WTO verklagt. Erst Ende März hatte ein WTO-Berufungsgremium in letzter Instanz entschieden, dass Boeing trotz eines früheren Urteils wegen verbotener Subventionen weiter staatliche Hilfen erhielt. Damit machte die Organisation den Weg für die Europäische Union frei, ebenfalls Vergeltungsschritte zu ergreifen.