Jugendschutz US-Bundesstaaten klagen gegen Facebook-Mutter Meta
Der Konzern Meta kümmere sich nicht ausreichend um den Schutz von Kindern und Jugendlichen auf den eigenen Plattformen, meinen 33 US-Bundesstaaten. Sie haben eine Klage gegen die Muttergesellschaft von Facebook eingereicht.
Die Online-Dienste wie Facebook, Instagram und der Chat-Dienst WhatsApp schaden Kindern und Jugendlichen. So heißt es in einer Klageschrift, die die US-Bundesstaten nun in Kalifornien eingereicht haben.
Die Facebook-Muttergesellschaft Meta und die Bundesstaaten werden wohl vor Gericht die Vorwürfe ausfechten, die in der nun vorliegenden Klageschrift aufgeführt sind. Meta ignoriere die negativen Folgen von Facebook und Instagram, um mehr Gewinn zu machen, heißt es etwa darin.
Kinder und Jugendliche gefährdet
Die Bundesstaaten werfen Meta unter anderem vor, das Geschäftsmodell der Plattformen sei darauf ausgerichtet, dass Kinder und Jugendliche mehr Zeit auf der Plattform verbringen. Meta sei bewusst gewesen, dass junge Nutzer dafür leichter zu beeinflussen seien: Die Bundesstaaten beziehen sich bei dem Vorwurf unter anderem auf die "Like"-Funktionen und die Benachrichtigungen, die die Nutzer immer wieder an die Bildschirme lockten.
Meta behaupte aber fälschlicherweise, dass die Kinder und Jugendlichen nicht manipuliert würden. Die Nutzung der Plattformen störe Lernverhalten sowie den Schlaf - und die Dienste förderten Probleme wie Essstörungen, heißt es in der mehr als 200 Seiten langen Klageschrift weiter. Meta wisse, dass Funktionen der Online-Plattformen schädlich seien und süchtig machten, behaupten die klagenden Bundesstaaten zudem. Die Vorwürfe lehnen an Enthüllungen der Whistleblowerin Frances Haugen aus dem Jahr 2021 an.
Laut dem "Wall Street Journal" scheiterten zuvor Gespräche über einen Vergleich. Meta zeigte sich in einer ersten Reaktion laut der Nachrichtenagentur Reuters enttäuscht, dass die Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten den Klage-Weg eingeschlagen hätten, statt an branchenweiten Standards für von Teenagern genutzte Apps zu arbeiten. Man habe seit Beginn der Ermittlungen aufgezeigt, wie Meta daran arbeite, junge Nutzer auf den Plattformen zu unterstützen, konterte das Unternehmen.
Altersgruppe unter 13 Jahren nicht ausreichend geschützt
Den Jugendschutz untergraben sehen die Kläger auch dadurch, dass Meta zulasse, dass Nutzer im Alter unter 13 Jahren auf die Dienste ohne ausdrückliche Erlaubnis der Eltern zugriffen. Das ist in den USA per Gesetz untersagt - Versuche, eine tatsächliche Altersverifikation durchzusetzen, scheiterten jedoch stets vor dem Obersten Gericht. Deshalb fragen Online-Dienste bei der Anmeldung einfach, ob ein Nutzer das Alter von 13 Jahren erreicht habe.
Zugleich wurden in der Branche Verfahren entwickelt, um jüngere Nutzer zu erkennen. Dazu gehört zum Beispiel die Analyse des Tipp-Verhaltens. Auch Meta verwies in der Reaktion auf die Klage auf die eigenen Technologien zur Alters-Verifikation. Der Konzern erwähnte außerdem eine Umfrage, laut der andere Online-Dienste wie TikTok, YouTube und Snapchat zum Teil mindestens genauso populär seien. Auch gebe es unter Psychologen die Ansicht, dass Online-Medien eine positive Rolle in der Entwicklung von Jugendlichen spielen könnten.
Mögliche Milliardenkosten für Meta
Sollte die Klage erfolgreich sein, wären die Folgen für Meta vermutlich kostspielig, das Unternehmen müsste in den verstärkten Jugendschutz investieren und würde Umsatzeinbußen hinnehmen müssen, wenn seine Plattformen weniger genutzt würden. In der "New York Times" wird das gemeinsame Vorgehen der US-Bundesstaaten bereits mit den Klagen gegen die Tabak- und Pharmaindustrie verglichen, die in Milliardenstrafen für die betroffenen Unternehmen mündeten.
Auch in Europa sieht sich Meta, aber auch die Mitbewerber wie Google oder das chinesische TikTok stärkerer Regulierung gegenüber. Der Digital Services Act (DSA) wurde Ende August verabschiedet. Er sieht vor, dass soziale Netzwerke nach einem neuen Gesetz der Europäischen Union (EU) härter gegen illegale Inhalte auf ihren Plattformen vorgehen müssen. Ansonsten drohen Facebook, Twitter-Nachfolger X oder Google saftige Geldstrafen.
Darüber hinaus müssen die Dienste künftig auch der EU-Kommission detailliert berichten, welche Risiken für die Bürgerinnen und Bürger in Europa bestehen. Snapchat oder YouTube müssen also zum Beispiel prüfen, ob ihr Angebot Cybergewalt fördert, die Meinungsfreiheit untergräbt oder sich ihr Algorithmus negativ auf die menschliche Psyche auswirkt. Entsprechend müssen die Unternehmen dann Maßnahmen ergreifen.