Sechs Millionen für Opferfonds IKEA will frühere DDR-Zwangsarbeiter entschädigen
In der DDR mussten Zehntausende politische Gefangene Zwangsarbeit leisten. Viele Unternehmen profitierten davon - auch IKEA. Der Möbelkonzern beteiligt sich nun mit sechs Millionen Euro an einem Fonds für Opfer der SED-Diktatur.
Der Einrichtungskonzern IKEA wird sich am geplanten Härtefallfonds für die Opfer der SED-Diktatur mit sechs Millionen Euro beteiligen. Das geht aus einer Absichtserklärung hervor, die Vertreter von IKEA Deutschland in Berlin der SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, übergeben haben. In der DDR mussten viele Häftlinge Zwangsarbeit leisten. Unter anderem produzierten sie Möbel für Unternehmen - darunter auch IKEA.
"Wir bedauern zutiefst, dass auch Produkte für IKEA von politischen Häftlingen in der DDR produziert wurden", sagte Walter Kadnar, CEO von IKEA-Deutschland. Das Unternehmen begrüße die Einrichtung des Härtefallfonds und freue sich, seine Zusage an die Betroffenen nun so einlösen zu können.
"Wünschen uns, dass weitere Firmen folgen"
Die Opferbeauftragte Zupke bezeichnete die Beteiligung am Entschädigungsfonds als "Ausdruck eines verantwortungsbewussten Umgangs auch mit dunklen Kapiteln der eigenen Firmengeschichte". Was die Opfer in DDR-Gefängnissen erlebt hätten, könne nicht ungeschehen gemacht werden: "Wir können ihnen aber heute mit Respekt begegnen und sie insbesondere in Notlagen unterstützen."
Der Bundesvorsitzende der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), Dieter Dombrowski, sagte: "Die heutige Entscheidung ist wegweisend. Wir wünschen uns, dass weitere Firmen dem Vorbild folgen."
Fonds geht auf Gesetzentwurf zurück
Die Einrichtung des Fonds für besonders Bedürftige geht auf einen Gesetzentwurf zurück, den der Bundestag noch beschließen muss. Er sieht unter anderem vor, dass der Bund den Härtefallfonds mit einem Volumen von einer Million Euro ausstattet.
Opferrenten für frühere DDR-Häftlinge und Opfer politischer Verfolgung, die berufliche Benachteiligungen erfuhren, sollen zudem künftig einmal jährlich automatisch angehoben werden. Ferner ist eine einmalige Entschädigung von 1.500 Euro für jene Menschen vorgesehen, die nach Abriegelung der innerdeutschen Grenze zwangsweise aus dem Grenzgebiet ins Landesinnere der DDR umgesiedelt wurden.