Warnung an Passagiere EU erweitert schwarze Liste für Fluglinien
Die EU hat gegen weitere Fluglinien wegen Sicherheitsmängeln Start- und Landeverbote verhängt. Unter anderem setzte sie Gesellschaften aus Kirgisien und Uganda auf ihre schwarze Liste. Außerdem werden weitere Fluglinien genau beobachtet.
Die Europäische Union hat viele weitere Fluglinien auf ihre schwarze Liste gesetzt. Sowohl die kenianische DAS Air Cargo als auch Dairo Air Services aus Uganda dürften nicht mehr innerhalb der EU fliegen, teilte die EU-Kommission mit. Gesperrt seien künftig zudem sämtliche 27 Airlines, die in Kirgisien gemeldet seien. EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot kündigte an, seine Behörde wolle zudem mehrere Fluglinien genauer beobachten, die oft Passagierflüge innerhalb Europas durchführten. Dazu gehörten die russische Pulkovo Aviation, sowie Pakistan International Airlines, Ghanas Johnsons Air und Ajet (ehemals Helios Airways) aus Zypern. Bei diesen Gesellschaften sei ein sofortiges Verbot auf Basis der Sicherheitskriterien jedoch nicht notwendig gewesen, hieß es.
Beim Absturz einer Maschine der Helios Airways waren im vergangenen Jahr 121 Menschen ums Leben gekommen. Ursachen waren den griechischen Ermittlern zufolge unzureichende technische Kontrollen sowie menschliches Versagen. Im August stürzte in der Ukraine ein Flugzeug der Fluglinie Pulkovo ab, dabei starben alle 170 Insassen.
Geld zurück statt Reise in "fliegenden Särgen"
Auf die Liste kommen Fluglinien, denen wegen Sicherheitsmängeln Start und Landung in der EU verboten werden oder denen sonstige verkehrsrechtliche Beschränkungen auferlegt werden. Im ersten Schritt waren 92 Gesellschaften mit einem Landeverbot belegt worden. Davon waren 51 allein aus der Demokratischen Republik Kongo. Nach Ansicht des EU-Verkehrskommissars Barrot handelt es sich dabei um fliegende Särge: "In diesem Land hat es militärische Konflikte gegeben. Und einige der Flugzeuge, die dort im Krieg eingesetzt wurden, hat man einfach zu Charter-Maschinen gemacht," sagte der Verkehrskommissar.
Die Schwarze Liste soll vor allem für den Verbraucher eine Warnung sein. Reisebüros und Flughäfen sind nach Angaben der EU-Kommission verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Liste zu informieren. Passagiere können Auskunft verlangen, mit welcher Linie Anschlussflüge in fernen Ländern durchgeführt werden. Ist er auf eine Gesellschaft gebucht, die auf der Liste auftaucht, steht eine Entschädigung in Aussicht.