EU stellt Schwarze Liste vor Schrott-Airlines am Pranger
Für 92 Fluggesellschaften aus zwölf Ländern besteht ab sofort ein Landeverbot auf Flughäfen der Europäischen Union sowie in Norwegen und in der Schweiz. Eine entsprechende Schwarze Liste beschloss die EU-Kommission in Brüssel. Von dem Verbot betroffen sind vor allem als gefährlich eingeschätzte Airlines aus Asien und Afrika.
Von Christopher Plass, hr-Studio Brüssel
Phuket - klingt nach Sonne, Strand und Urlaub im fernen Thailand. Doch die gleichnamige Phuket-Airlines steht auf der Schwarzen Liste. Nordkorea ist sicher kein Urlaubsziel: Wer dennoch hinfliegen möchte, sollte auf Air Koryo verzichten. Und von "Air Tropique" sollte sich auch niemand verlocken lassen: Die Schrott-Linie aus dem Kongo gehört auch zu jenen 92 Fluggesellschaften, die Brüssel an den Pranger stellt. Davon sind 51 allein aus der Demokratischen Republik Kongo. Nach Ansicht des EU-Verkehrskommissars Jacques Barrot sind es fliegende Särge: "In diesem Land hat es ja militärische Konflikte gegeben. Und einige der Flugzeuge, die dort im Krieg eingesetzt wurden, hat man einfach zu Charter-Maschinen gemacht," sagte der Verkehrskommissar.
Es sind vor allem afrikanische Linien, die keine Start- und Landeerlaubnis mehr haben oder bekommen und nicht mehr den EU-Luftraum überfliegen sollen. Auch die afghanische Ariana wird ausgeschlossen sowie Linien aus Kasachstan und Kirgisien. Die Schwarze Liste soll vor allem für den Verbraucher eine Warnung sein. Reisebüros und Flughäfen sind nach Angaben der EU-Kommission verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Liste zu informieren.
Angezweifelte Linien und Wartungsmängel
Denn mit der Veröffentlichung sind neben der Informationspflicht auch neue Verbraucherrechte verbunden. Der Passagier kann Auskunft verlangen, auch darüber mit welcher Linie Anschlussflüge in fernen Ländern durchgeführt werden. Ist er auf eine Linie gebucht, die auf der Schwarzen Liste auftaucht, steht eine Entschädigung in Aussicht. Flugsicherheitsexperten weisen darauf hin, dass Gesellschaften nicht per se sicher sind, wenn sie nicht auf der Liste stehen. Die EU-Kommission hält dagegen, dass die Liste ständig aktualisiert werden soll, wenn die Mitgliedsstaaten aufgrund der Wartungsergebnisse auf EU-Flughäfen neue Kandidaten melden.
Die heute beschlossene Liste verhängt über die angezweifelten Linien oder bestimmte Flugzeugtypen verschiedener Linien ein Start- und Landeverbot in der EU sowie in Norwegen und der Schweiz. Grundlage sind Meldungen aus den EU-Staaten. Kriterium ist aber auch, ob Drittstaaten überhaupt eine ausreichende Inspektion ihrer Maschinen durchführen können. Den EU-Mitgliedsländern bleibt in Sonderfällen die Möglichkeit, eigene nationale Maßnahmen zu ergreifen. Diese Liste ist für den EU-Verkehrskommissar Barrot nur ein erster Schritt: "Wir arbeiten wir an einer Regelung und an einer Lizenz für die Gesellschaften aus Drittstaaten, die in den Luftraum der EU wollen," erklärt Barrot.
Auslöser für die EU-weite Schwarze Liste war unter anderem der Absturz einer ägyptischen Chartermaschine 2004 mit 148 Toten. Die schweizerischen Behörden hatten bereits die Flugerlaubnis entzogen, doch die Informationen waren in Länder der EU nicht weitergegeben worden. Diese gemeinsame Liste, in die die Schweiz und Norwegen einbezogen sind, soll hier mehr Überblick verschaffen.