Produktsicherheit in der EU Neue Regeln gegen giftige Kuscheltiere
Waren, die in der EU verkauft werden, müssen sicher sein: Dafür sorgen Richtlinien. Doch diese stammen von 2001 - aus einer Zeit, in der es viele Produkte von heute noch gar nicht gab. Zeit für eine Reform.
Der EU-Parlamentsausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat neue Regeln für mehr Produktsicherheit auf den Weg gebracht. Die derzeit gültigen Sicherheitsrichtlinien stammen aus dem Jahr 2001 - dementsprechend hoch ist der Reformbedarf.
Kleidung sollte keine giftigen Stoffe enthalten, und die Software eines Spielzeugs nicht heimlich spionieren. Was innerhalb der EU verkauft wird, solle sicher sein, sagt die sächsische EU-Abgeordnete Anna Cavazzini. Die Grünenpolitikerin, die am Montag zur Vorsitzenden des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz gewählt wurde, erzählt, dass von elf Prozent aller getesteten Produkte eine ernsthafte Gefahr ausginge. Das belege der jüngste Prüfbericht der EU-Kommission.
Gefährliches Spielzeug
Ganz oben auf der Liste der gefährlichen Artikel stehen Kuscheltiere: "Stellen sie sich also vor, sie bestellen online ein Kuscheltier. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Kuscheltier gefährlich ist, Kinder kleine Teile verschlucken oder an giftigen Stoffen nuckeln, ist nicht klein", warnt Cavazzini. "Wir wollen, dass, egal ob der Teddybär online oder offline gekauft wird, europäische Regeln und Standards gelten, auch für importierte Produkte. Und dafür müssen wir auch an die Plattformen ran, die sich bislang als Mittelsmänner aus der Affäre ziehen."
Die Plattformen sollen verantwortlich und haftbar sein, für das was bei ihnen verkauft wird. Außerdem müssen die Online-Märkte wissen, wer der Verkäufer ist, damit der Kunde - wenn nötig - seine Garantieansprüche geltend machen kann. Das ist ein wichtiger Aspekt in dem Initiativbericht, den die Thüringer CDU-Europapolitikerin Marion Walsmann mit ihrem Team erarbeitet hat.
KI gab es 2001 noch kaum
Ein anderer Punkt darin ist der Datenschutz oder die Möglichkeit, dass ein Produkt unbefugt manipuliert wird und möglicherweise Schaden verursacht. In dem Zusammenhang sei bei künstlicher Intelligenz beispielsweise zu klären, ob die Sicherheit eines Produktes wie bisher beurteilt wird, wenn es in Verkehr kommt, erklärt Walsmann: "Gerade bei künstlicher Intelligenz - wenn also ein Produkt auf der Basis von Algorithmen arbeitet und seine Eigenschaften verändert -, dann kann man nicht mehr den Zeitpunkt des Inverkehrbringens nehmen, weil das Produkt sich ja weiter entwickelt."
Neben dieser Hochtechnologie gibt es natürlich auch weiter die Produkte, die völlig ohne Technik auskommen. Ihr Bericht sei ein erster Schritt, beides unter einen Hut zu bringen, so Walsmann. Die Produktsicherheitsrichtlinie müsse eine riesige Spanne abdecken: "Vom klassischen Produkt, dem Puppenbett, über eine sprechende Puppe, die selber auch Entscheidungen trifft", indem sie Kindern Spiele vorschlage.
Bis die neue Richtlinie kommt, wird es noch mindestens ein Jahr dauern. Über die Vorschläge muss jetzt das Parlament beraten, bevor sich dann die EU-Kommission sowie die Staats-und Regierungschefs der 27 Mitgliedsländer damit befassen.