Europäischer Gerichtshof Zeiterfassung ist Pflicht
Firmen in der EU müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen. Laut EuGH müssen Mitgliedsstaaten dafür entsprechende Gesetze schaffen. So sollen Verstöße gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie verhindert werden.
Arbeitgeber sollen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Alle EU-Staaten müssten dies durchsetzen, entschieden die obersten EU-Richter in Luxemburg.
Schutz der Arbeitnehmerrechte
Nach Ansicht des EuGH ist das zwingend notwendig, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Nur wenn die Arbeitszeit genau erfasst werde, könne man genau überprüfen, ob sie nicht überschritten werde. Außerdem sei es wichtig, dass die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten werden, so die Richter.
Auch das ist ein ganz wichtiger Aspekt des Urteils, wenn man bedenkt, wie viele Arbeitnehmer heutzutage abends oder am Wochenende weiterarbeiten - etwa indem sie in ihrer Freizeit dienstliche E-Mails überprüfen.
Große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag?
Das Urteil könnte große Auswirkungen auf den Arbeitsalltag auch in Deutschland haben. Denn längst nicht in allen Branchen werden Arbeitszeiten systematisch erfasst.
Geklagt hatte eine spanische Gewerkschaft, die den dortigen Ableger der Deutschen Bank verpflichten wollte, die täglich geleisteten Stunden ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen und so die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten sicherzustellen.
Rechtssache C-55/18