Gutachten von EuGH-Anwalt Amazon droht Urteil wegen Betrügereien
Versandhändler Amazon könnte künftig verstärkt wegen Betrügereien von Händlern zur Rechenschaft gezogen werden. Das geht aus einem EuGH-Gutachten hervor. Das Unternehmen verweist auf Ausnahmen.
Der Internet-Versandhändler Amazon könnte künftig verstärkt für Betrügereien von Händlern belangt werden, etwa Verstößen gegen das Markenrecht. Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vertrat in einem Gutachten die Auffassung, dass das EU-Recht Unternehmen nicht von der Haftung für Markenrechtsverletzungen befreit, wenn diese aktiv am Vertrieb von Waren beteiligt sind.
Bei Amazon betreffe das Waren, die im Rahmen des Programmes "Versand durch Amazon" ausgeliefert werden. Das Programm ermöglicht Verkäufern, Produkte in Amazon-Logistikzentren zu lagern. Amazon übernimmt dabei auch Verpackung und Versand.
Parfüm ohne Lizenz verkauft
Der Generalanwalt erklärte, Onlineplattformen sollten sich bewusst sein, dass sie ohne eine Kontrolle der Waren als Vertriebskanal für illegale, gefälschte, gestohlene oder unethische Produkte dienen könnten.
Der Hintergrund des Gutachtens ist ein Rechtsstreit mit dem Kosmetikkonzern Coty. Dessen deutsches Tochterunternehmen hatte verschiedene Firmen des Amazon-Konzerns vor deutschen Gerichten wegen der Lagerung und des Versands von Davidoff-Parfüm verklagt. Über einen Testkäufer hatte Coty festgestellt, dass das Parfüm von Dritten über Amazon ohne Genehmigung verkauft wurde. Der Konzern sieht dadurch seine Markenrechte verletzt.
Ausnahme von Haftung?
Amazon hingegen verweist darauf, dass es dem EuGH-Gutachten zufolge Ausnahmen von der Haftung gebe: Zum Beispiel dann, wenn das betroffene Unternehmen die für die Aufdeckung von Markenrechtsverletzungen notwendigen Mittel bereitstelle.
Ein Sprecher von Amazon sagte, dass das Unternehmen allein 2018 mehr als 400 Millionen US-Dollar investiert habe, um Betrugsmaschen einschließlich Fälschungen zu bekämpfen und sicherzustellen, dass Richtlinien eingehalten werden. Das beinhaltete auch die Kündigung von Konten und die Einbehaltung von Geldern.
Ein abschließendes EuGH-Grundsatzurteil zu der Sache wird innerhalb der nächsten Monate erwartet. Auf dessen Basis wird der zuständige Bundesgerichtshof dann im Einzelfall entscheiden. Er hatte den EuGH wegen Fragen zu grundlegendem EU-Recht eingeschaltet.