Kurznachrichtendienst Musk dementiert Bericht über X-Rückzug aus Europa
Elon Musk hat einen Medienbericht über einen möglichen Rückzug seiner Online-Plattform X aus Europa dementiert. Zuvor hatte die EU-Kommission vom Tech-Milliardär Aufklärung wegen der Welle von Falschinformationen verlangt.
Der Tech-Milliardär Elon Musk hat einen Medienbericht über einen möglichen Rückzug seiner Online-Plattform X (ehemals Twitter) aus der Europäischen Union zurückgewiesen. Das sei "völlig falsch", schrieb Musk am Nachmittag auf der Plattform X. Er reagierte damit auf einen Bericht von "Business Insider", wonach Musk erwogen haben soll, wegen der EU-Vorgaben den Dienst für Nutzer in Europa zu sperren.
Zuvor hatte die Nachrichtenseite "Business Insider" unter Berufung auf eine mit dem Vorgang vertraute Person berichtet, Musk wolle X aus der EU zurückziehen. Grund dafür seien die strengeren EU-Regeln für Internetdienste, die Falschinformationen eindämmen sollen.
Fragenkatalog aus Brüssel
Der "Digital Services Act" (DSA) der EU verpflichtet große Online-Plattformen, konsequent und schnell unter anderem gegen Hassrede vorzugehen. X bekam jüngst einen Fragenkatalog der EU-Kommission, die wegen des Kriegs in Nahost mehr darüber wissen will, wie der Dienst seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Brüsseler Behörde hat deswegen ein Verfahren gegen das Unternehmen eingeleitet.
Bislang tue der Kurznachrichtendienst nicht genug gegen Falschinformationen im Zusammenhang mit dem Angriff der militant-islamistischen Hamas auf Israel, hatte EU-Industriekommissar Thierry Breton gesagt. EU-Kommissar Thierry Breton verwies unter anderem auf Berichte über manipulierte Bilder und Mitschnitte von Videospielen, die für echte Aufnahmen ausgegeben worden seien.
Hohen Strafe für X möglich
Musk zeigte Unverständnis über die Nachfragen. Bei DSA-Verstößen drohen hohe Strafen. Musk hatte die Plattform im Mai bereits aus der europäischen Selbstverpflichtung zum Kampf gegen Falschinformationen austreten lassen. Breton schrieb damals unter Verweis auf den DSA, man könne zwar weglaufen, aber sich nicht verstecken.
Vor kurzem wurden bereits die Facebook-Mutter Meta sowie die Kurzvideo-Plattform TikTok gerügt und an die Einhaltung ihrer Pflichten unter dem "Digital Services Act" erinnert. Der Facebook-Konzern Meta hat seinen in diesem Jahr gestarteten Twitter-Konkurrenzdienst Threads unter Verweis auf die EU-Digitalgesetze bislang nicht für die Europäische Union freigeschaltet.