EuGH zu Klage von Sony Schummel-Software verletzt keine Urheberrechte
Der Playstation-Hersteller Sony hat eine Niederlage im Rechtsstreit um sogenannte Cheat-Software für Computerspiele kassiert. Diese sei kein Verstoß gegen EU-Recht, so der Europäische Gerichtshof.
Sony vertreibt exklusiv die Spielkonsole "Playstation" samt zugehöriger Spiele. Ein Software-Hersteller verkauft sogenannte Cheat-Software für einige der Sony-Spiele, also Software, die Schummeln ermöglicht. Dazu werden Daten verändert, die die Spiele im Arbeitsspeicher der Konsole hinterlegen. Sony findet, das sei eine Urheberrechtsverletzung. Das sieht der Europäische Gerichtshof anders: Die Cheat-Software sei keine Urheberverletzung, sagt der Gerichtshof.
Autorennen wird manipuliert
Es ging im konkreten Fall um ein Autorennen-Spiel für die inzwischen nicht mehr produzierte "PlayStation Portable". Mit der Cheat-Software, die ein anderer Hersteller anbietet, kann man für dieses Spiel Optionen freischalten, die normalerweise nicht zur Verfügung gestanden hätten: etwa einen Turbo für das animierte Rennauto länger nutzen als eigentlich vorgesehen ist.
Sony wollte vor Gericht den Vertrieb der Software untersagen lassen. Das Argument: Sie verletze das Urheberrecht am eigenen Spiel. Der Fall ging in Deutschland bis zum Bundesgerichtshof. Der wollte vom Europäischen Gerichtshof wissen: Handelt es sich nach EU-Recht hierbei um eine Urheberrechtsverletzung?
Cheat-Software greift nicht in Quellcode ein
Nein, sagte nun das höchste Gericht der Europäischen Union - und begründete das mit der genauen Arbeitsweise der Cheat-Software: Denn die laufe parallel zum Originalspiel. Sie verändere nicht den sogenannten Quellcode oder den Objektcode des Playstation-Spiels, sondern setze stattdessen bei variablen Daten an, die das Originalspiel nur zeitweise im Arbeitsspeicher der Konsole anlege. Diese Daten werden also nur während des Spielablaufs verwendet.
Das Europäische Recht schütze zwar die geistige Schöpfung des Originalspiels, aber nicht die Funktionalität des Programms während des Spielens. Voraussetzung: Die Cheat-Software ermögliche nicht die Vervielfältigung des Spielprogramms. Nach diesem Urteil aus Luxemburg kommt der Fall zurück zum Bundesgerichtshof, der sich daran halten muss. Sony wird also aller Voraussicht nach mit seiner Klage gegen die Cheat-Software scheitern.