Bundesrat blockiert EU-Projekte Nein zu Einlagensicherung und Steinkohlezielen
Der Bundesrat hat Pläne der EU in Deutschland vorerst gestoppt. Sowohl das von Brüssel angepeilte Ende der Steinkohlesubventionen als auch die Neuregelung zur Einlagensicherung der Banken fanden bei den Ländern keine Mehrheit. Dagegen stimmte der Bundesrat der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes zu.
Der Bundesrat wendet sich gegen das Vorhaben der EU, nur noch bis 2014 staatliche Hilfen für den Steinkohlebergbau zuzulassen. Die geplante EU-Verordnung stehe im Widerspruch zu dem in Deutschland grundsätzlich vereinbarten sozialverträglichen Auslaufen des subventionierten Steinkohlebergbaus im Jahr 2018, erklärte der Bundesrat in einer Stellungnahme.
Die EU-Kommission hatte im Juli vorgeschlagen, Subventionen für unrentable Zechen nach Oktober 2014 europaweit zu verbieten. In Deutschland gilt seit 2007 ein Gesetz, das einen Ausstieg bis 2018 vorsieht. Die Bundesregierung hofft auf einen Kompromiss mit Brüssel.
Gefährdet EU-Einlagensicherung deutsche Banken?
Auch im Streit mit der EU über einheitliche Sicherungssysteme für Kundeneinlagen bei Banken gingen die Bundesländer auf Konfrontationskurs zu Brüssel. Der Bundesrat lehnte die geplanten Änderungen durch die EU-Richtlinie zur Einlagensicherung ab. Die Länder befürchten Nachteile für die eigenen Sicherungssysteme von Sparkassen und Genossenschaftsbanken.
Eines der Kernelemente der EU-Neuregelung ist eine verbindliche Einlagensicherung mit einer maximalen Entschädigungssumme von 100.000 Euro. Die Länder kritisieren, dass die Summe eine Anpassung nach unten wäre, da es in Deutschland Schutzmechanismen gebe, die eine höhere Deckung ermöglichten. Doch diese freiwillig institutsbezogenen Sicherungssysteme seien in der EU-Regelung unberücksichtigt. Sparkassen und Genossenschaftsbanken befürchten Doppelzahlungen - in ein gesetzliches, verpflichtendes Einlagensicherungssystem und in die bisherige Institutssicherung.
Mit einer Deckungssumme von 100.000 Euro seien in Deutschland 96 Prozent aller Konten abgedeckt, heißt es in Brüssel. Die EU will auch, dass bei einer Banken-Pleite das Geld innerhalb einer Woche an die Sparer ausgezahlt werden soll. Vorgeschlagen wird ferner, die Not-Reserven innerhalb von zehn Jahren von 19 Milliarden auf 150 Milliarden Euro anzuheben.
Bundesrat will keine härtere Kreditverbriefung
Der Bundesrat sperrte sich auch gegen Bundestagspläne, sogenannte Kreditverbriefung härter zu gestalten als von der EU gefordert. Die Länderkammer rief deshalb den Vermittlungsausschuss an, weil der Bundestag den Selbstbehalt, den die Banken beim Weiterverkauf von Kreditrisiken in ihren Büchern behalten müssen, ab 2013 auf zehn Prozent erhöhen will. Die EU-Regelung sieht lediglich eine Grenze von fünf Prozent vor.
Der Weiterverkauf gebündelter Kreditrisiken in den USA an Banken und Finanzinvestoren auf der ganzen Welt hat die Finanzkrise beschleunigt. Als die zugrundeliegenden Immobiliendarlehen platzten, verloren auch die Verbriefungen rapide an Wert und brachten viele Bankbilanzen ins Wanken.
Kurzarbeitergeld verlängert
Zustimmung im Bundesrat gab es dagegen für eine Verlängerung der Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld um weitere 15 Monate. Die in der Wirtschaftskrise eingeführte Ausnahme soll erst im März 2012 auslaufen. Bei der Kurzarbeit können Unternehmen die Arbeitszeit vorübergehend verringern. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt für diese Ausfallzeiten die Lohnzahlungen an die Arbeitnehmer zu etwa zwei Dritteln. Verlängert wurde nun nochmals die Regel, wonach die Agentur zusätzlich auch den Arbeitgeberanteil an den Sozialleistungen übernimmt.
Dauerhaft verlängert wird zudem die Möglichkeit für seit kurzem selbstständige Arbeitnehmer, sich weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung abzusichern. Darüber hinaus werden Konjunktur- und Saisonkurzarbeitergeld durch das neue Gesetz gleichgestellt.
Neuer Vorstoß gegen unerlaubte Telefonwerbung
Der Bundesrat will auch prüfen, ob das 2009 beschlossene Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung verschärft werden kann. Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Berlin schlugen vor, dass Verträge im Zusammenhang mit verbotener Telefonwerbung nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam werden. Im vergangenen Jahr beschwerten sich rund 108.000 Verbraucher schriftlich und telefonisch bei der Bundesnetzagentur über illegale Werbeanrufe und Rufnummernmissbrauch oder stellten hierzu Fragen.