Thüringen Der Weg zu Neuwahlen
Der FDP-Politiker Kemmerich ist vom Amt des thüringischen Ministerpräsidenten zurückgetreten. Der Ruf nach Neuwahlen tönt nun noch lauter. Die Große Koalition fordert sie und auch Politiker aus der Opposition. Doch was ist dafür notwendig?
Rücktritt des Ministerpräsidenten
Nach Artikel 75 Absatz 1 der Landesverfassung von Thüringen kann der Ministerpräsident jederzeit seinen Rücktritt erklären. Dies allein führt allerdings noch nicht zu Neuwahlen. Artikel 75 Abs. 3 besagt nämlich, dass der zurückgetretene Ministerpräsident verpflichtet ist, die Geschäfte bis zum Amtsantritt seines Nachfolgers weiterzuführen. Eine zeitliche Befristung hierfür gibt es nicht.
Für Neuwahlen muss der Landtag sich also auch nach dem Rücktritt des Ministerpräsidenten noch zusätzlich auflösen.
Der Landtag löst sich selbst auf
Die Landesverfassung von Thüringen gibt dem Landtag das Recht, sich selbst aufzulösen (Artikel 50 Absatz 2 Nr. 1). So ein Recht hat der Bundestag zum Beispiel nicht. Den Antrag zur Auflösung muss mindestens ein Drittel der Landtagsabgeordneten stellen. Über diesen Antrag darf dann frühestens am 11. und muss spätestens am 30. Tag nach der Antragstellung offen im Landtag abgestimmt werden.
Aufgelöst wird das Parlament, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder zustimmen. 60 der insgesamt 90 Landtagsmitglieder müssten also zustimmen. Von den 90 Sitzen hat die Linke 29, die AfD 22, die CDU 21, die SPD acht und Grüne und FDP jeweils fünf.
Zeitplan für Neuwahlen
Wenn feststeht, dass es zu Neuwahlen kommt, müssen diese innerhalb von 70 Tagen stattfinden. So schreibt es die Landesverfassung von Thüringen vor.