
Thüringen Verfassungsgericht: AfD-Kandidat erhält erstmals Mehrheit
Erstmals hat ein von der AfD nominierter Kandidat für ein hohes Amt eine Mehrheit im Thüringer Landtag erhalten. Es ging um die Besetzung eines stellvertretenden Richters am Verfassungsgericht. Die Mehrheit war deutlich. Die SPD kritisiert das. Der Kandidat gilt als Vertrauter des AfD-Alterspräsidenten.
Der Thüringer Landtag hat am Mittwoch mit deutlicher Mehrheit den von der AfD vorgeschlagenen Rechtsanwalt Bernd Falk Wittig zum stellvertretenden Mitglied am Thüringer Verfassungsgericht gewählt. Wittig bekam 64 Ja-Stimmen. 20 Abgeordnete stimmten gegen ihn, außerdem gab es eine Enthaltung.
Erstmals Mehrheit für AfD-Kandidaten
Nach Angaben mehrerer Abgeordneter verschiedener Fraktionen ist es in Thüringen das erste Mal, dass ein stellvertretendes Mitglied des obersten Gerichts im Freistaat auf Vorschlag der AfD gewählt wurde. Laut der AfD-Abgeordneten Wiebke Muhsal ist Wittig "ein geeigneter Kandidat, der dieses Amt verantwortungsbewusst ausführen wird."

Der Thüringer Verfassungsgerichtshofes in Weimar.
Zuvor hatte das Landesparlament bereits den CDU-Kandidaten Michael Obhues mit der nötigen Zweidrittelmehrheit gewählt. Er ist Präsident des Verwaltungsgerichtes Gera. Die Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofes sind ehrenamtlich tätig.
Der neue gewählte Wittig gilt als Vertrauter von Jürgen Treutler (AfD), der im September 2024 als Alterspräsident den neugewählten Thüringer Landtag eröffnet und dessen Sitzung zunächst geleitet hatte. Wittig hatte die Partei laut dem AfD-Abgeordneten Jens Cotta in verfassungsrechtlichen Fragen beraten - unter anderem bei der Rechtsauffassung der AfD während der turbulenten konstituierenden Landtagssitzung im September 2024, die unterbrochen werden musste.
"Erschließt sich mir nicht": Kritik von der SPD
Die SPD-Fraktion hat nach Angaben ihres Vorsitzenden Lutz Liebscher geschlossen gegen den Kandidaten der AfD gestimmt. "Wir erleben jeden Tag, wie die AfD unseren Rechtsstaat verächtlich macht und eine funktionierende Justiz blockiert, siehe Richterwahlausschuss", sagte Liebscher. "Wie ein Kandidat dieser Partei eine Mehrheit erhalten kann, erschließt sich mir nicht." Die SPD ist mit sechs Abgeordneten im Landtag vertreten und Teil der Regierungskoalition mit CDU und BSW.
Landtagspräsident König weist AfD-Forderung zurück
Ebenfalls am Mittwoch hatte Landtagspräsident Thadäus König (CDU) mitgeteilt, er werde einer Forderung der AfD-Fraktion nicht nachkommen, wonach er die Abberufung des Gerichtspräsidenten Klaus von der Weiden und des Richters Jörg Geibert beantragen solle. Die vom AfD-Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke erhobenen Vorwürfe gegen die beiden Verfassungsrichter entbehrten jeder rechtlichen Grundlage, erklärte König. Sie ließen außerdem den nötigen Respekt vor dem Gericht als eigenständigem Verfassungsorgan vermissen.

Landtagspräsident Thadäus König (CDU)
Hintergrund ist ein Vorgang bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags. Dabei hatte Alterspräsident Jürgen Treutler (AfD) eine Abstimmung zur Änderung der Tagesordnung zu Beginn der Sitzung abgelehnt. Dabei ging es um eine Neufassung der Landtags-Geschäftsordnung zur Wahl des Landtagspräsidenten. Die CDU-Fraktion erwirkte daraufhin eine Eilentscheidung des Verfassungsgerichts, in der ihr größtenteils Recht gegeben wurde.
Die AfD warf daraufhin dem Verfassungsrichter Jörg Geibert Befangenheit vor, weil dessen Sohn Mitglied der CDU-Fraktion ist. Dem Gerichtspräsidenten von der Weiden warf die AfD vor, die angebliche Befangenheit Geiberts nicht geprüft zu haben. Ein von der AfD ebenfalls angestrengtes Ermittlungsverfahren gegen die beiden Richter wegen Rechtsbeugung lehnte die Staatsanwaltschaft Erfurt mangels Anfangsverdachts ab.
MDR (dr), dpa