
Thüringen Thüringen verschärft Bedingungen von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten
Thüringen verschärft die Bedingungen für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten. Menschen aus Georgien oder Ghana sollen in den Landeseinrichtungen in Suhl oder Eisenberg bleiben, bis sie abgeschoben werden. Zuletzt kamen weniger Menschen aus diesen Ländern in Thüringen unter - der Flüchtlingsrat kritisiert die Entscheidung der Regierung.
Die Thüringer Brombeer-Regierung stoppt die Verteilung von Asylbewerbern aus sogenannten sicheren Herkunftsländern in die Kommunen. Wie das Migrationsministerium in Erfurt mitteilte, sind demnach Geflüchtete aus folgenden Staaten betroffen: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Republik Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien.
Menschen sollen in Landes-Einrichtungen bleiben
Die Regierung verschärft damit die Bedingungen für diese Gruppe der Asylbewerber. Die Menschen sollen künftig so lange in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes bleiben, "bis diese nach Abschluss ihres Asylverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden".
Damit gemeint sind die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Suhl und die Außenstelle in Eisenberg. Suhl soll eigentlich in Zukunft geschlossen - Eisenberg ausgebaut werden.
Plan: Bis zur Abschiebung in Suhl oder Eisenberg
Migrationsministerin Beate Meißner (CDU) nannte die Anweisung "einen wichtigen Schritt, um die Kernziele der Landesregierung im Migrationsbereich in die Tat umzusetzen". Ziel sei eine Entlastung der Landkreise und kreisfreien Städte. Meißner sprach von einer "Wende in der Migrationspolitik".
Langfristig sei geplant, dass auch weitere Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive "bis zu deren Abschiebung" in Landes-Aufnahmeeinrichtungen verbleiben.

Beate Meißner (CDU) in ihrem Büro in Erfurt - seit gut 100 Tagen ist sie Thüringens Justiz- und Migrationsministerin.
Was steckt genau hinter "sicheren Herkunftsstaaten"?
Als sicherer Herkunftsstaaten werden laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Länder definiert, in denen Deutschland generell von keiner Verfolgung für die Asylbewerber ausgeht. "Es gilt die sogenannte Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt", schreibt das BAMF auf seiner Seite.
Wie andere Asylbewerber unterlaufen auch die Menschen aus diesen Ländern ein Verfahren in Thüringen - allerdings werden ihre Anträge erst einmal als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. Nur wenn es Tatsachen oder Beweismittel für eine Verfolgung im Heimatstaat gibt, so schreibt es die Migrationsbeauftragte des Freistaates auf ihrer Seite, kann Asyl gewährt werden.
Weniger Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern
Die Zahl der Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Herkunftsländern ist in den vergangenen beiden Jahren in Thüringen zurückgegangen. Das teilte das Landesverwaltungsamt auf Nachfrage mit. Demnach wurden noch 2023 insgesamt 969 Menschen aus sicheren Herkunftsländern auf Thüringer Landkreise und kreisfreie Städte verteilt. 2024 waren es nur noch 460. Im ersten Quartal des laufenden Jahres kamen 139 solcher Flüchtlinge in den Kommunen an.
Gleichzeitig ist die Zahl der Abschiebungen im vergangenen Jahr war deutschlandweit relativ gering. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linke im Bundestag zeigte, dass 2024 gut 20.000 Menschen abgeschoben wurden. Als sichere Herkunftsländer genannte Länder belegten teilweise obere Plätze. Nach Georgien etwa wurden deutschlandweit 1.854 Menschen abgeschoben. In Thüringen wurden laut Angaben der Landesregierung im vergangenen Jahr insgesamt 443 Personen abgeschoben. In mehr als doppelt so vielen Fällen scheiterte demnach eine Abschiebung.
Flüchtlingsrat: Menschen werden so isoliert
Der Flüchtlingsrat Thüringen lehnt die neuen Regeln zur Flüchtlingsaufnahme im Land ab. Das Recht auf Asyl sei ein Individualrecht und könne nicht durch die Zugehörigkeit zu einem Herkunftsland vorweggenommen werden, sagte eine Sprecherin MDR THÜRINGEN. Eine Regelung wie jetzt in Thüringen werde in anderen Bundesländern bereits so gehandhabt und führe zu massiven Problemen, so der Flüchtlingsrat.
Wegen des komplexen Arbeitsverbots und der oft abgelegenen Orte würden die Menschen isoliert. Vor allem Kinder erlebten oft strukturelle Gewalt und Polizeieinsätze in ihrem Lebensumfeld.
Kritik auch von Linken und Grünen
Ähnliche Kritik kommt von den Linken. Mit dem Erlass schlage die Landesregierung einen integrationsfeindlichen und rechtlich fragwürdigen Weg ein. Das sei keine Lösung, sondern Symbolpolitik auf dem Rücken von Schutzsuchenden, sagte die migrationspolitische Sprecherin Katharina König-Preuss.
Auch von Seiten der Grünen wurde die Entscheidung als respektlos gegenüber dem individuellen Recht auf Asyl kritisiert. Jeder Asylantrag müsse individuell geprüft werden, sagte der Erfurter Grünen-Stadtrat Jasper Robeck. Zudem gebe es zahlreiche Gründe, warum eine Ausweisung unmöglich sei. So habe Ghana kürzlich Haftstrafen für LGBTIQ-Personen verschärft. Auch im Senegal werden sie laut Robeck strafrechtlich verfolgt.
Kommunalverbände begrüßen Erlass
Die kommunalen Spitzenverbände in Thüringen begrüßten hingegen den Erlass des Ministeriums. Der Präsident des Gemeinde- und Städtebundes, Saalfelds Bürgermeister Steffen Kania, sagte MDR THÜRINGEN, diese Forderungen gebe es seit langem. Auch wenn es hier und da freie Betten gebe, seien die Städte und Landkreise am Rand der Belastungsgrenze. In größeren Städten sei die Situation dramatischer als in ländlichen Gebieten. Die meisten Wohnungsgesellschaften hätten dort keine Kapazitäten mehr. Zudem gehe es neben der Unterbringung auch um Betreuungsmöglichkeiten in Kindergärten, um Schulplätze und andere Bereiche.
Der Präsident des Thüringer Landkreistages, Christian Herrgott, sprach von einem großen Schritt in die richtige Richtung. Damit könnten die Behörden vor Ort spürbar entlastet werden, sagte der Landrat des Saale-Orla-Kreises.
Zahl der Asylbewerber generell gesunken
Nachdem die Zahl der Asylbewerber in Thüringen in den vergangenen Jahren gestiegen war, hatte sich die Situation zuletzt teilweise entspannt. Die Auslastung der kommunalen Unterkünfte ist in den vergangenen Monaten beispielsweise gesunken: Fast jeder vierte Wohnplatz dort ist derzeit nicht belegt.
Generell sank auch die Zahl der in Thüringen neu aufgenommenen Geflüchteten im vergangenen Jahr um zwölf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellten rund 7.000 Menschen Asylanträge in Thüringen. 2023 waren es noch knapp 8.000.
Trotz sinkender Zahlen klagen die Kommunen über eine starke Belastung: Die finanzielle Hilfe vom Land für die Unterbringung würde oft nicht reichen und die Mittel oft zu spät ausgezahlt.
AfD will Erfurter Flughafen für Abschiebungen nutzen
Anlässlich der Landtagssitzung in dieser Woche unterbreitet auch die AfD-Fraktion einen neuen Antrag zum Thema Abschiebung. Die AfD will am Flughafen Erfurt-Weimar ein Thüringer Abschiebezentrum einrichten. Das sieht ein Änderungsantrag vor, der am Donnerstag in die Haushaltsdebatte eingebracht werden soll.
34 Millionen Euro sollen der Idee zufolge investiert werden. In dem Zentrum will die AfD alle Personen unterbringen, deren Aufenthaltsstatus ungeklärt ist. Falls ihnen der Aufenthalt in Deutschland verweigert werde, sollten sie mit Flügen direkt vom Erfurter Flughafen aus abgeschoben werden, sagte Fraktionschef Björn Höcke. Die hohen Kosten von 34 Millionen Euro erklärte Höcke damit, dass neben Investitionen in das Gebäude auch die Abschiebeflüge bezahlt werden müssten.
Die Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD hatte ursprünglich eine eigene Haftanstalt für abzuschiebende Flüchtlinge geplant. Obwohl kein Geld dafür da ist, hält sie weiter daran fest.
AfD prüft Klage gegen Thüringer Haushaltsgesetz
Insgesamt will die AfD in die Haushaltsdebatte im Landtag 21 Sammelanträge einbringen. Darin vorgesehen ist unter anderem auch, die Mittel beim Landesamt für Verfassungsschutz zu kürzen und beim Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit zu streichen.
Nach Ansicht der AfD ist zudem der von der Brombeer-Koalition vorgelegte Haushalt verfassungswidrig. Die Brombeer-Koalition wolle gleichzeitig die Rücklagen auffüllen und die Kredittilgung strecken. Das lasse das Grundgesetz nicht zu. Laut Höcke prüft die AfD zurzeit, gegen den Haushalt am Thüringer Verfassungsgericht Klage einzureichen.
dpa/MDR (dst)