Thüringen 21 Jahre nach Mord in Schöten: Ehemann muss lebenslang ins Gefängnis
21 Jahre nachdem seine Frau durch sieben Schüsse in Kopf und Bauch starb, ist der damalige Ehemann am Mittwoch schuldig gesprochen wurden. Das Landgericht Erfurt sah es als erwiesen an, dass er den Mord aus Habgier in Auftrag gab. Der heute 62-Jährige muss lebenslang ins Gefängnis. Mit ihm wurden zwei weitere Täter verurteilt.
Fast 21 Jahre nach dem Tod einer Frau in Schöten im Weimarer Land ist der damalige Ehemann wegen Anstiftung zum Mord verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt sah es als erwiesen an, dass er den Mord in Auftrag gegeben hat.
Gegen ihn wurde eine lebenslange Haftstrafe verhängt. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen Mordes ebenfalls zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Ein dritter muss fünfeinhalb Jahre wegen Beihilfe ins Gefängnis und ein vierter Angeklagter wurde freigesprochen.
Der Tatort in Schöten. Hier starb 2004 eine Frau durch sieben Schüsse.
Durchbruch bei Ermittlungen durch verdeckte Polizistin
Es war eine kaltblütige Hinrichtung, so beschrieb der Vorsitzende der Erfurter Schwurgerichtskammer den Mord vom Januar 2004 in Schöten bei Apolda. Sieben Schüsse feuerte der Angeklagte auf Doreen S. ab. Die war an diesem Morgen auf dem Weg zur Arbeit. Einer traf den Kopf der Frau, sie starb noch am selben Tag.
Der Verdacht gegen ihren Mann, von dem sie sich getrennt hatte, ließe sich damals nicht erhärten. Erst der Einsatz einer verdeckten Ermittlerin im Jahr 2023 brachte den Durchbruch. Ihr gegenüber gestand der Ehemann, dass er seine Frau töten ließ. Dieses Geständnis dürfe auch verwertet werden, so das Gericht. Auch wenn die Frau, eine Schweizer Polizeibeamtin, verdeckt arbeitete. Kriminalistische List zur Aufklärung schwerer Verbrechen sei legitim.
Mann wollte wirtschaftlichen Ruin durch Scheidung abwenden
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft soll der damalige Mann den Mord aus Habgier beauftragt haben. Der heute 62 Jahre alte Ehemann wollte laut der Anklagebehörde mit dem Tod der Frau den wirtschaftlichen Ruin durch ein laufendes Scheidungsverfahren von sich abwenden.
Die damals 35-Jährige war auf dem Weg zur Arbeit ermordet worden.
Die Polizei hatte nach der Tat eine Sonderkommission gegründet, die den Fall aber zwei Jahre nach dem Mord als ungelöst zu den Akten legen musste. Ein entscheidender Hinweis, der zur Wiederaufnahme der Ermittlungen führte, kam vor einigen Jahren von einem Häftling im Gefängnis.
Seit einem Jahr saßen die vier Männer auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Ehemann und zwei Mitangeklagte lebenslange Freiheitsstrafen gefordert. Für den vierten Angeklagten hatte die sie auf sieben Jahre Haft plädiert. Die Verteidigung hatte für alle vier Angeklagten auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
MDR (ch,jml)