Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein verbietet Messer und andere Waffen im ÖPNV
In Bus, Bahn und auf Fähren dürfen seit Montag keine Messer oder Schusswaffen mitgeführt werden. Denn die Zahl der Straftaten ist dort gestiegen.
Laut Innenministerium gab es im schleswig-holsteinischen Bus- und Bahnverkehr im Jahr 2023 insgesamt 58 Straftaten mit einer Waffe. Im Vorjahr waren es noch 35. Vor diesem Hintergrund hat das Land eine Verordnung auf den Weg gebracht, nach der Mitfahrende keine Waffen oder Messer mitführen dürfen.
Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) sagte in Kiel: "Wir sind der festen Überzeugung, dass Waffen und Messer in der Öffentlichkeit nichts zu suchen haben." Die Gefahren im ÖPNV sind aus Sicht der Ministerin besonders hoch, weil sich dort viele Menschen auf sehr engem Raum aufhielten und die Flucht- und Ausweichmöglichkeiten dort stark begrenzt seien.
In Hamburg gilt das Waffenverbot im ÖPNV und an Bahnhöfen bereits seit dem 15. Dezember.
Sämtliche Waffen nach dem Waffengesetz - dazu gehören sowohl scharfe Waffen, als auch Schreckschusspistolen oder Elektroschocker sowie Messer aller Art. Auch das Küchenmesser, mit dem man im Zug beispielsweise einen Apfel schälen wollte, gehört nach den Worten der Innenministerin dazu. Das muss nun in der Küchenschublade bleiben oder ganz unten im Koffer verstaut werden. Denn das Verbot gilt nicht, wenn eine Waffe oder ein Messer "nicht zugriffsbereit" mitgenommen wird. Oder wenn es jemand "im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd oder der Ausübung des Sports" dabei hat, wie es in der Verordnung heißt. Das handelsübliche Pfefferspray bleibt erlaubt, sofern es nicht unter das Waffengesetz fällt.
In allen Zügen, U- und S-Bahnen, aber auch auf Bahnsteigen und in Bahnhofsgebäuden. Auch in Bussen des ÖPNV und des Schienenersatzverkehrs gelten die Verbote, aber etwa auch auf den Fähren der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel, den Priwall-Fähren der Stadtwerke Lübeck sowie auf der Lühe-Schulau-Fähre (zwischen Wedel und dem Alten Land), soweit sie sich auf schleswig-holsteinischem Gebiet befindet. Betroffen sind auch die Fähren zu Inseln und Halligen, die nicht ausschließlich Waren befördern.
Die Landespolizei zusammen mit der Bundespolizei. Laut Innenministerium soll es anlasslose Kontrollen geben. Stichprobenartig, möglicherweise aber auch schwerpunktmäßig im Umfeld besonderer Ereignisse. Wer gegen das Verbot verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Möglicherweise wird die Waffe oder das Messer auch eingezogen. Die Beamten, sagt die Innenministerin, würden aber mit Augenmaß vorgehen.
Für Menschen, die beruflich eine Waffe tragen, also etwa Polizeibeamte oder Sicherheitsleute gelten Ausnahmen. Aber auch Rettungskräfte oder Handwerker sind vom Verbot ausgenommen. Laut Innenministerin Sütterlin-Waack sind die Ausnahmen aber an enge Bedingungen geknüpft.
Sollten die Kommunen Bedarf an Verboten sehen, etwa im Umfeld von Bahnhöfen oder Bushaltestellen, können sie das laut Ministerium je nach regionalem Bedarf selbst auf den Weg bringen.
Bund hatte Voraussetzungen geschaffen
Die Verordnung wird auf Grundlage des verschärften Waffenrechts auf Bundesebene umgesetzt. Für den Fernverkehr hatte der Bund ein entsprechendes Verbot schon geregelt - das Land erweitert es nun auf den Nahverkehr.
Das Land hatte auf der Innenministerkonferenz immer wieder so eine Verschärfung beantragt. Zuletzt hatte die SPD im Land gefordert, ein Verbot nach Hamburger Vorbild auf den Weg zu bringen - auch um für mehr Klarheit in Bussen und Bahnen zu sorgen, die über die Landesgrenze pendeln. In der Hansestadt gibt es seit dem 15.12. ein generelles Waffenverbot an Bahnhöfen und im ÖPNV.
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Nachrichten für Schleswig-Holstein | 23.12.2024 | 13:00 Uhr