
Schleswig-Holstein Einsatz von K.-o.-Tropfen: Land fordert Gesetzesänderung
Die Landesregierung fordert, dass Taten, bei denen K.-o.-Tropfen eingesetzt werden, stärker bestraft werden. Künftig soll es eine Mindeststrafe von fünf Jahren geben. Aktuell liegt sie bei sechs Monaten.
Die Landesregierung fordert, dass der Einsatz von K.-o.-Tropfen künftig stärker bestraft wird. Der Bundesrat betrachte mit Sorge die zunehmende Gewalt unter Einsatz verschiedener Substanzen mit dem Ziel, andere Personen gefügig zu machen und für sexuelle Handlungen auszunutzen, heißt es in einer entsprechenden Entschließung des Rates. Diese war mit den Stimmen von Schleswig-Holstein verabschiedet worden. Nun soll sich die Bundesregierung damit befassen. Zuerst hatten die Kieler Nachrichten darüber berichtet.
Täter werden laut der Entschließung nicht ausreichend bestraft. Für die Verwendung von K.-o.-Tropfen sollte es demnach eine Mindeststrafe von fünf Jahren geben. Aktuell können laut Strafgesetzbuch (§ 224) Täterinnen und Täter mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verurteilt werden. In weniger schweren Fällen können sie mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren rechnen.
LKA: Dunkelziffer hoch
Genaue Zahlen zur Höhe solcher Straftaten, in denen K.-o.-Tropfen verwendet werden, gibt es nicht. Fälle mit K.-o.-Tropfen werden laut Landeskriminalamt nicht einzeln statistisch erfasst. Sie werden meist unter dem Titel "Sexualdelikt mit Tatmittel Gift" zusammengefasst. Nach Angaben einer Sprecherin wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 04.04.2025 | 15:00 Uhr