Saarlandwappen im Gerichtssaal

Saarland Klagen gegen den geplanten Grubenwasseranstieg abgewiesen

Stand: 02.04.2025 17:55 Uhr

Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat die letzten drei noch verbliebenen Klagen gegen den geplanten Grubenwasseranstieg nach SR-Informationen abgewiesen. Geklagt hatten die Gemeinden Nalbach und Saarwellingen sowie die Stadt Lebach. Eine Revision wurde in allen drei Verfahren demnach nicht zugelassen.

Mit Informationen von Yvonne Schleinhege-Böffel

Der geplante Grubenwasseranstieg auf minus 320 Meter ist einen entscheidenden Schritt näher gerückt. Die Klagen der Gemeinden Nalbach und Saarwellingen sowie der Stadt Lebach gegen den geplanten Grubenwasseranstieg sind vom Oberverwaltungsgericht Saarlouis abgewiesen worden. Die Begründung des Gerichtes liegt dem SR bisher noch nicht vor.

Revision nicht zugelassen

Auch wenn die Revision vom Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen wurde, könnte die juristische Auseinandersetzung noch weitergehen. So könnten die unterlegenden Kommunen eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. Diesen Weg war die Gemeinde Merchweiler im Sommer 2024 gegangen. Allerdings ohne Erfolg.

Ob die drei nun unterlegenden Kommunen Nalbach, Saarwellingen und Lebach auch Nichtzulassungsbeschwerde einlegen werden, ließ der zuständige Anwalt am Prozesstag vor zwei Wochen offen. Man wollte zunächst die Begründung des Gerichtes abwarten.

Die saarländische Landesregierung hatte die Teilflutung der ehemaligen Gruben 2021 unter Auflagen genehmigt.

15 Widersprüche gegen den Abschlussbetriebsplan

Neben diesen Urteilen zum sogenannten Planfeststellungsbeschluss, liegen beim Oberbergamt noch 15 Widersprüche gegen den Abschlussbetriebsplan vor. Darüber soll zeitnah entschieden werden, heißt es beim Oberbergamt. Auch dagegen könnte allerdings juristisch vorgegangen werden.

RAG sieht ihre Rechtsauffassung bestätigt

Die RAG sieht sich durch das Urteil in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. „Wir sind froh, damit in der Umsetzung unseres Grubenwasserkonzepts einen weiteren wichtigen Schritt getan zu haben“, so der Pressesprecher Christof Beike. Das Gericht habe damit auch die Rechtmäßigkeit des erteilten Planfeststellungsbeschlusses bestätigt.

Das Grubenwasserkonzept sei ökologisch und ökonomisch sinnvoll und habe gegenüber dem Status Quo viele Vorteile. „Nun sind noch Widersprüche gegen die Abschlussbetriebsplanzulassung durch die Bergbehörde zu bearbeiten“, so Beike abschließend.

Über dieses Thema haben auch die SR info Nachrichten im Radio am 02.04.2025 berichtet.

Mehr zum Grubenwasser im Saarland