Niedersachsen Prozess um 16 Tonnen Kokain muss neu aufgerollt werden
Ein Prozess um den Schmuggel von 16 Tonnen Kokain muss neu verhandelt werden. Das hat der BGH heute entscheiden, weil der Staatsanwalt des Verfahrens mit der Drogen-Bande zusammengearbeitet haben soll.
Hintergrund des Revisionsverfahrens am Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig war das Urteil gegen einen Lkw-Spediteur aus Niedersachsen. Er war 2023 vom Landgericht Hannover zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Teil einer Bande gewesen ist, die 16 Tonnen Kokain nach Deutschland geschmuggelt hatte. Der Spediteur Jonas H. soll für die Bande die Logistik übernommen haben. Das Urteil gegen ihn wurde nun aufgehoben.
Jonas H. belastet Staatsanwalt Yashar G.
Noch vor Beginn der Hauptverhandlung hatte sich Jonas H. allerdings an die Ermittler gewandt und in einer Aussage den in Hannover tätigen Staatsanwalt Yashar G. belastet. Der Spediteur hatte erklärt, dass Yashar G. die Bande mit Informationen aus dem Ermittlungsverfahren versorgt habe. Der Fall ist auch deshalb spektakulär, weil es sich bei Yashar G. ausgerechnet um den Staatsanwalt handelt, der das "16-Tonnen-Verfahren" geleitet hat. Gegen ihn wurde - auch aufgrund weiterer Hinweise - ein verdecktes Ermittlungsverfahren geführt, das letztlich sogar zu einer Durchsuchung seiner Privatwohnung und seines Dienstzimmers führte. Dennoch wurde G. 2022 nicht von dem Verfahren abgezogen.
Staatsanwalt sitzt seit Oktober in U-Haft
Ende Oktober 2024 wurde Yashar G. festgenommen, er sitzt seither in U-Haft. Aufgrund neuer Hinweise hatte die Staatsanwaltschaft Hannover einen dringenden Tatverdacht gegen den Staatsanwalt gesehen. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück, die mittlerweile das Verfahren übernommen hat, ermittelt gegen ihn unter anderem wegen des Verdachts des Geheimnisverrats. Auf Nachfrage des NDR erklärte der Anwalt von Yashar G., sein Mandant wolle sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen äußern. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Rechtsanwälte von Jonas H. plädieren für Strafnachlass
Die Rechtsanwälte von Jonas H. argumentierten vor dem Bundesgerichtshof, dass das Verfahren gegen ihren Mandanten nicht fair verlaufen sei. Es könne nicht sein, dass sein Mandant "von einem mutmaßlichen Komplizen angeklagt wird", hatte Rechtsanwalt Raban Funk vor dem Bundesgerichtshof geltend gemacht. Funk und seine Kollegen bemängelten zudem, dass seinem Mandanten kein Strafnachlass gewährt worden sei, obwohl er mit seiner Aussage zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen habe. Die Generalbundesanwaltschaft folgt dieser Argumentation nicht. Sie sieht keine Mängel an dem ergangenen Urteil.
Jonas H. war laut seinen Anwälten nicht Teil der Bande
Die Anwälte des Spediteurs Jonas H. hatten in der Revisionsverhandlung in Leipzig weiter dargelegt, dass die Vorwürfe gegen Staatsanwalt Yashar G. so schwer wiegen, dass sie - sofern sie sich als wahr herausstellen sollten - sogar den Tatverdacht der Beihilfe zum Drogenhandel begründen könnten. Zudem machten sie geltend, dass ihr Mandant nicht Teil der Bande gewesen sei.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 16.12.2024 | 07:00 Uhr