
Mecklenburg-Vorpommern Landgericht Stralsund bestätigt Urteil gegen Kirchenpädagogen
Der 53-Jährige aus Zinnowitz bleibt wegen eines sexuellen Übergriffs verurteilt. Allerdings wurde seine Geldstrafe verringert.
Das Landgericht Stralsund (Landkreis Vorpommern-Rügen) sah es als erwiesen an, dass der 53-jährige Kirchenpädagoge vor neun Jahren einem damals 19-Jährigen an das bekleidete Geschlechtsteil gefasst hat. Täter und Opfer waren zum Tatzeitpunkt Teil einer Jugendfreizeit der Kirche. Der Richter bestätigt damit den Schuldspruch des Amtsgerichts Greifswald aus dem Dezember 2024. Allerdings verringerte das Landgericht die Geldstrafe deutlich: Statt 12.000 Euro muss der Verurteilte nur noch 5.400 Euro zahlen. Grund dafür ist, dass der Pädagoge inzwischen seinen Job verloren hat. Das Gericht ordnet die Tat zudem als minderschweren Fall ein, da der Täter nicht vorbestraft war und beim Opfer keine schweren psychischen Schädigungen festgestellt werden konnten. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und kann gegen das Urteil noch Revision beantragen. Der Fall war ins Rollen gekommen, nachdem 2023 bei einer kirchlichen Jugendfreizeit in Zinnowitz (Landkreis Vorpommern-Greifswald) sexualisierte Fotos und Videos von Jugendlichen gemacht wurden. Der heute Verurteilte war damals der Leiter dieser Jugendfreizeit.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Radio MV | Regionalnachrichten aus Greifswald | 03.04.2025 | 16:30 Uhr