
Berlin Brandenburg Störaktion am BER: Klage von Klimaaktivistin gegen Gebührenbescheid abgewiesen
Eine Aktivistin der Gruppe "Letzte Generation" ist mit ihrem Versuch gescheitert, gerichtlich gegen einen Gebührenbescheid der Bundespolizeidirektion Berlin vorzugehen. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage der Frau abgewiesen.
Die Klägerin hatte im Jahr 2022 ein Loch in den Zaun am Flughafen BER geschnitten und sich anschließend mit weiteren Personen auf dem Rollfeld festgeklebt. Die Bundespolizeiinspektion Flughafen Berlin-Brandenburg hatte daraufhin verschiedene polizeiliche Maßnahmen eingeleitet. Dabei wurde auch ein Hubschrauber eingesetzt.

Gericht: "Angemessene polizeiliche Maßnahmen"
Aufgrund dessen erließ die Bundespolizeidirektion Berlin gegenüber der Klägerin einen Gebührenbescheid nach der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern (BMIBGebV), mit dem die Kosten der polizeilichen Maßnahmen geltend gemacht wurden. Gegen den Gebührenbescheid klagte die Aktivistin vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
Das Gericht folgte schließlich der Argumentation der Bundespolizeidirektion Berlin und hielt die polizeilichen Maßnahmen, insbesondere den Einsatz des Polizeihubschraubers, für angemessen. Die Kosten in Höhe von 1.017,74 Euro muss die Frau tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hinsichtlich der zwei weiteren Kostenschuldner sind die Festsetzungsverfahren bereits abgeschlossen und die Forderungen sind demzufolge vollstreckbar.
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