
Berlin Partnerin und Töchter in Berlin-Marzahn getötet: Täter kommt dauerhaft in Psychiatrie
Nach der Tötung seiner Lebensgefährtin und der gemeinsamen Kinder hat das Berliner Landgericht die dauerhafte Unterbringung eines 37 Jahre alten Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Er habe die Frau und die beiden Mädchen in einem krankhaften Wahn mit Armbrust und Messer umgebracht, begründete der Vorsitzende Richter Matthias Schertz am Dienstag. Ohne Behandlung sei der Mann gefährlich für die Allgemeinheit.
Der gebürtige Heidelberger hatte seine 31 Jahre alte Partnerin sowie die fünf und sechs Jahre alten Kinder im Oktober 2024 in der Wohnung der Familie in Berlin-Marzahn attackiert.

Richter: Mordmerkmal krankheitsbedingt nicht erfüllt
Die Staatsanwaltschaft sah das Mordmerkmal der Grausamkeit erfüllt. Objektiv sei die Tat grausam, aber: "Wenn man Wahn attestiert, kann man nicht von absichtlichem Quälen ausgehen", sagte der Richter. Wegen der erheblichen Erkrankung könne der 37-Jährige nicht wegen Mordes bestraft werden. Rechtlich liege ein Totschlag in drei Fällen vor. Ein Mordmerkmal sei "krankheitsbedingt nicht erfüllt".
Der Angeklagte gestand zu Prozessbeginn vor drei Wochen. Er habe keinen Ausweg gesehen, ließ er über seine Verteidigerin erklären. Die Kinder habe er nicht quälen, sondern schützen wollen vor der Welt, die er als beängstigend empfunden habe. Er habe erst seine Partnerin getötet, dann sei er ins Kinderzimmer gegangen.
Die Leichen der Frau und der beiden Kinder waren am 3. November 2024 in der Wohnung gefunden worden. Der 37-Jährige wurde in Heidelberg gefasst. Bereits während des Prozesses wurde er auf Antrag seiner Anwältin vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.