Ein Musiker spielt während einer Probe auf einer Bassposaune. (Quelle: dpa/Sebastian Kahnert)

Berlin Berlin: CDU will im Bundesrat Klarheit zu Musikschullehrern schaffen

Stand: 05.11.2024 14:28 Uhr

Die CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus strebt nach rbb-Informationen eine Bundesratsinitiative zu den Honorarkräften an Musikschulen und Volkshochschulen an. Ziel ist demnach, die Honorarkräfte rechtssicher beschäftigen zu können.

Drei Viertel der Berliner Musikschullehrerinnen und -lehrer arbeiten zurzeit als Honorarkräfte. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob sie sozialversicherungspflichtig sind oder nicht. Als Konsequenz aus einem Bundessozialgerichtsurteil pochen auch Berliner Honorarkräfte auf mehr Festanstellungen. Da das teurer würde, befürchten Elternvertreter allerdings künftig Einschnitte beim Musikschulangebot.

Symbolbild:Der Musiklehrer erklärt die Streichinstrumente Violine und Bratsche.(Quelle:picture alliance/F.May)
Senat will mit Geldern für Festverträge zumindest einige Musikschullehrer sichern

Die meisten Musikschullehrkräfte in Berlin arbeiten auf Honorarbasis. Ein Urteil des Bundessozialgericht bringt dieses Konzept nun ins Wanken. Einige Lehrkräfte sollen nun fest angestellt werden, doch das Geld reicht längst nicht für alle.mehr

Musikschullehrerin hatte erfolgreich geklagt

Im aktuellen Doppelhaushalt 2024/2025 sind laut der Finanzverwaltung keine zusätzlichen Mittel veranschlagt, um mögliche Festanstellungen von Lehrkräften an Musik- und Volkshochschulen zu finanzieren. Laut Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) ist das Ziel, auch künftig weiter Honorarkräfte an den Musikschulen und Volkshochschulen einsetzen zu können. Es sei gut, dass der Senat das Moratorium mit der Rentenversicherung unbegrenzt verlängert habe, sagte der CDU-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus, Dirk Stettner, am Dienstag.
 
Eine Musikschullehrerin aus Baden-Württemberg hatte geklagt. In einem Urteil aus dem Jahr 2022 hatte das Bundessozialgericht festgestellt, dass sie sozialversicherungspflichtig sei. Das Gericht nannte dafür auch Kriterien, wie etwa die Arbeit in festen Räumen der Musikschule. Bei anderen Fällen, die dem Urteil unterliegen, verzichtet die Deutsche Rentenversicherung bislang darauf, ihren Sozialversicherungsstatus zu überprüfen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 05.11.2024, 16:20 Uhr