Öffentlich-rechtlicher Rundfunk Länderchefs für mehr Kontrolle und Transparenz
Nach mehreren Krisen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll die Transparenz erhöht und Gremienkontrolle gestärkt werden. Dazu haben die Länderchefs einen Entwurf für einen vierten Medienänderungsstaatsvertrag vorgelegt.
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich auf einheitliche Regeln zu mehr Transparenz und Kontrolle bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern geeinigt. Der geplante vierte Medienänderungsstaatsvertrag werde nun zur Vorunterrichtung an die Landtage weitergeleitet, erklärte die Vorsitzende der Rundfunkkommission, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Die Reformdiskussion war unter anderem durch die Affäre beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) aufgekommen. Im Zentrum steht neben der fristlos entlassenen Intendantin Patricia Schlesinger der zurückgetretene Chefkontrolleur Wolf-Dieter Wolf. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt. Beide wiesen die Vorwürfe gegen sich zurück. Auch beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) hatte es in den vergangenen Monaten unterschiedlich gelagerte Vorwürfe gegen Führungskräfte gegeben.
Dreyer: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in schwerer Krise
Dreyer erklärte, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei in eine schwere Krise geraten. Der nun vorgelegte Vertrag sei dazu geeignet, Vertrauen zurückzugewinnen. Die neuen Regeln setzten hohe Standards für die öffentlich-rechtlichen Sender, unabhängig vom jeweiligen Landesrecht, führte die SPD-Politikerin aus. Als Beispiele nannte sie Regeln zur Transparenz bei Produktionskosten und Gehältern von Führungskräften, Befangenheitsregeln für Gremienmitglieder und die Einsetzung unabhängiger Compliance-Beauftragter.
Die Neuregelungen sollen für alle Anstalten der ARD, das ZDF und das Deutschlandradio gelten. Vorgesehen ist, den Paragrafen 31 des Medienstaatsvertrags mit dem Titel "Satzungen, Richtlinien, Berichtspflichten" um Unterparagrafen zu Transparenz, Compliance, Gremienaufsicht und Interessenkollision zu ergänzen.
Ratifizierung in 16 Landesparlamenten notwendig
Die Staatsvertragsnovelle soll im Sommer von den Ministerpräsidenten unterzeichnet werden, anschließend muss sie von allen 16 Landesparlamenten ratifiziert werden. Dreyer sagte, sie hoffe, dass der Vertrag zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten könne. Sie sprach von einem wichtigen Schritt bei der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Weitere Bausteine solle der kürzlich berufene Zukunftsrat erarbeiten. Das Beratungsgremium ist mit acht Expertinnen und Experten besetzt.
Als Konsequenz aus den Vorgängen beim rbb hatten die Intendantinnen und Intendanten der ARD im November bereits einen gemeinsamen Compliance-Leitfaden beschlossen. Dieser definiert Mindeststandards, darunter Führungsgrundsätze und einen Verhaltenskodex.