Verstöße gegen Auflagen Millionen-Bußgeld gegen Telegram
Immer wieder verbreiten Nutzer über Telegram Hetze. Doch der Messengerdienst unternimmt dagegen wenig, obwohl er dazu verpflichtet ist. Nun muss Telegram in Deutschland mehr als fünf Millionen Euro Bußgeld zahlen.
Mehr als ein Jahr nach dem Start eines Bußgeldverfahrens hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) zwei Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt mehr als fünf Millionen Euro gegen den Messengerdienst Telegram erlassen.
Wie die in Bonn ansässige Behörde mitteilte, ahndet sie damit Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in den Jahren 2020 und 2021.
Telegram kann Einspruch einlegen
Konkret wirft das Bundesamt Telegram vor, keine der im Gesetz vorgeschriebenen Meldewege für strafrechtlich relevante Inhalte vorzuhalten. Zudem bemängelt es, dass das Unternehmen keinen Zustellbevollmächtigten in Deutschland benannt habe, damit deutsche Gerichte und Behörden den Anbietern Schriftstücke mit rechtsverbindlicher Wirkung im Inland zustellen können.
Das Fehlen der Meldewege belegte das Bundesamt mit einem Bußgeld in Höhe von 4,25 Millionen Euro. Für die Nichtbenennung eines Zustellbevollmächtigten soll Telegram 875.000 Euro zahlen. Gegen die Bescheide kann Telegram Einspruch einlegen.
Pflichten für Social-Media-Anbieter
Das NetzDG regelt den Umgang mit Nutzer-Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte im Netz. Zum einen schreibt das Gesetz vor, ein Beschwerdemanagement einzurichten, mit dem Nutzerinnen und Nutzer gesetzeswidrige Inhalte melden können. Außerdem verpflichtet das NetzDG die Betreiber, einen Zustellungsbevollmächtigten und Empfangsberechtigten zu benennen.
Telegram soll all dies versäumt haben. Der Messengerdienst steht spätestens seit Sommer 2021 im Fokus der deutschen Behörden. Er fiel mehrfach wegen der Verbreitung rechtsextremistischer Propaganda und Verschwörungstheorien im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf.
Das Bundesamt erklärte, man habe seit April 2021 mehrfach versucht, Anhörungsschreiben am Firmensitz von Telegram in Dubai zuzustellen. Trotz Unterstützung durch zuständige Behörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten sei das nicht gelungen.
Buschmann: "Gesetze gelten für alle"
Im März 2022 habe das Amt deshalb die öffentliche Zustellung beider Anhörungsschreiben im Bundesanzeiger vorgenommen. Auf diese Veröffentlichung hin meldete sich eine deutsche Anwaltskanzlei beim Bundesamt im Namen von Telegram und nahm zu den Anhörungsschreiben Stellung. Durch die Stellungnahme hätten die Vorwürfe nicht entkräftet werden können, erklärte das BfJ. Deshalb habe man beide Bußgeldbescheide erlassen und Telegram am 10. Oktober 2022 zugestellt.
"Unsere Gesetze gelten für alle", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann. Er sei "froh, dass unser konsequenter Einsatz uns hier einen Schritt weitergebracht hat." Messengerdienste könnten sich den gesetzlichen Vorgaben nicht "durch den Versuch der Nichterreichbarkeit entziehen".