Finanzierung von Hilfen Scholz kündigt schnelle Entscheidungen an
Nach dem Karlsruher Haushaltsurteil will Kanzler Scholz die Finanzierung staatlicher Hilfen schnell klären. Über den Nachtragshaushalt für das laufende Jahr soll der Bundestag bereits in einer Woche beraten.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat den Bürgern nach dem Karlsruher Haushaltsurteil schnelle Entscheidungen über das weitere Vorgehen zugesichert. Hilfen in besonderen Notlagen seien weiterhin möglich, sagte der SPD-Politiker in einer Videoansprache. Das sei die wichtigste Nachricht, die das Verfassungsgericht festgehalten habe. Scholz nannte etwa Hilfen zum Schutz von Arbeitsplätzen und Unternehmen in der Pandemie oder beim verheerenden Hochwasser im Ahrtal.
"Den Haushalt für das nächste Jahr werden wir im Lichte des Urteils genau überarbeiten - zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt", sagte der Kanzler. Er verwies auf seine für Dienstag geplante Regierungserklärung im Deutschen Bundestag und sagte, nötige Entscheidungen sollten nicht auf die lange Bank geschoben werden. Kurz nach Veröffentlichung der Videobotschaft von Scholz kündigte Finanzminister Christian Lindner (FDP) bereits an, dass man die staatlichen Strom- und Gaspreisbremsen anders als geplant schon zum Jahresende auslaufen lasse.
Scholz nennt Ziele der Bundesregierung
Die Bundesregierung lasse sich von klaren Zielen leiten und verfolge diese weiter, sagte Scholz in seiner Videoansprache. "Erstens wollen wir die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und seine Auswirkungen auf unser Land abmildern." An zweiter und dritter Stelle nannte der Kanzler die Unterstützung der Ukraine sowie die Stärkung des Zusammenhalts in Deutschland.
"Viertens wollen wir unser Land unverändert modernisieren, damit wir auch in Zukunft eine starke Industrie, gute Arbeitsplätze und gute Löhne haben, wenn wir künftig klimaneutral wirtschaften", sagte Scholz. Fünftens wolle die Bundesregierung, dass Deutschland schneller und digitaler werde.
Beratungen über Nachtragshaushalt in einer Woche
Der Bundestag soll am Freitag kommender Woche erstmals über den Nachtragshaushalt der Bundesregierung für das laufende Jahr beraten. Dieser ist nötig, weil das Bundesverfassungsgericht die Verschiebung nicht genutzter Corona-Kredite in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für unzulässig erklärt hatte. Auch weitere Sondervermögen wie der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), aus dem die Energiepreisbremsen bezahlt werden, müssen nun auf eine andere rechtliche Grundlage gestellt werden. Deshalb kündigte Finanzminister Lindner gestern an, die Schuldenbremse werde das vierte Jahr in Folge ausgesetzt.
Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte, das Bundeskabinett wolle den Nachtragshaushalt 2023 ohne Sondersitzung im Umlaufverfahren bis Anfang der Woche beschließen. Er verwies darauf, dass der Bundestag mit einfacher Mehrheit zur Aussetzung der Schuldenbremse eine Notlage feststellen müsse. Worin diese genau bestehen soll, blieb weiter offen. Hebestreit zeigte sich überzeugt, dass der Nachtragshaushalt "pünktlich vor Weihnachten" im Bundestag verabschiedet werden könne.