Nebeneinkünfte der Abgeordneten Bis auf den letzten Cent
Seit Juni 2021 gelten für Abgeordnete im Bundestag verschärfte Transparenzregeln. Sie müssen ihre Nebeneinkünfte präzise melden. Nächste Woche sollen ihre Angaben veröffentlicht werden - allerdings mit gehöriger Verspätung.
Der Bundestag will in der kommenden Woche die genauen Nebeneinkünfte der Abgeordneten veröffentlichen. Die 736 Parlamentarier müssen auf Euro und Cent angeben, wie viel sie neben ihrer Abgeordnetentätigkeit verdienen. Sie müssen Nebeneinkünfte nun schon ab 1000 Euro im Monat oder 3000 Euro im Jahr der Bundestagspräsidentin melden. Davor lag die Jahresgrenze bei 10.000 Euro.
Abgeordnete dürfen keine Geldspenden mehr annehmen und nicht gegen Bezahlung als Lobbyisten tätig werden. Die neuen Offenlegungspflichten sehen auch vor, dass Abgeordnete, die Anteile an Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften halten, diese ab fünf Prozent anzeigen müssen, früher waren es 25 Prozent. Sie werden ebenfalls veröffentlicht. Einkünfte aus solchen Beteiligungen wie Dividenden oder Gewinnausschüttungen müssen ebenso offengelegt werden wie Aktienoptionen.
Verdacht bezahlter Einflussnahme
Die schärferen Transparenzregeln hatte der Bundestag im Juni vergangenen Jahres als Reaktion auf die sogenannte Maskenaffäre beschlossen und das Abgeordnetengesetz entsprechend geändert. Im Frühjahr 2021 hatten mehrere Unionsabgeordnete ihr Bundestagsmandat niedergelegt.
Es ging um Provisionen für die Vermittlung von Corona-Schutzmasken und den Verdacht bezahlter Einflussnahme zugunsten der Kaukasus-Republik Aserbaidschan.
Viel Aufwand in der IT
Die Frist für diese Angaben war schon am 26. Januar abgelaufen. Die Bundestagsverwaltung will mit den Daten erster Abgeordneter beginnen. Wann die Angaben aller Parlamentarier auf der Internetseite des Bundestags nachzulesen sein werden, sei noch nicht absehbar, teilte die Verwaltung mit.
Die Verzögerung bis in den Herbst kommt laut Bundestagsverwaltung daher, dass die Bearbeitung der Angaben durch die verschärften Regeln viel umfangreicher und zeitaufwendiger ist als bisher. Außerdem fehlten zunächst die Ausführungsbestimmungen für die neuen Regeln. Und die benötigten Datenbanken mussten erst noch angepasst werden.