Migration, Kommunen, Rundfunk Darüber beraten die Ministerpräsidenten
Migration, die aktuellen Herausforderungen der Kommunen und die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Die Regierungschefs der Länder treffen sich zu ihrer Jahreskonferenz. Die Themen im Überblick.
Die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder trifft sich zu ihrer Jahrestagung in Leipzig. Auf dem Programm stand zunächst eine Sitzung der Rundfunkkommission der Länder, ab heute beginnt dann die eigentliche Konferenz mit den Regierungschefinnen und -chefs. Diese beraten bis Freitag unter anderem auch über Reformpläne für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Zu den weiteren Schwerpunkten gehören nach Angaben des MPK-Vorsitzlands Sachsen die Migrationspolitik sowie die Lage in den Kommunen.
Migration
Das Thema ist ein Dauerbrenner bei Treffen der Regierungschefs. Im vergangenen Jahr hatten sich Bund und Länder auf eine Systemumstellung bei der Finanzierung der Flüchtlingskosten geeinigt. Der Bund zahlt für jeden Asylerstantragssteller eine jährliche Pauschale von 7.500 Euro und nicht mehr wie früher eine jährliche Gesamtsumme von rund 3,7 Milliarden Euro.
Damit ist der Konflikt aber nicht beigelegt. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer etwa fordert eine Verfassungsänderung. "Wir brauchen endlich einen Asylfrieden", sagte der CDU-Politiker dem Tagesspiegel. Das Grundrecht auf Asyl sei zwar ein zentraler Pfeiler des Grundgesetzes, aber es müsse an die aktuelle Situation angepasst werden.
Das Ziel, über das er auch bei der Ministerpräsidentenkonferenz sprechen will, müsse eine deutliche Reduzierung der Zuzugszahlen sein. Kretschmer sprach von einer "Größenordnung von 30.000 Personen pro Jahr".
Der rheinland-pfälzische Regierungschef Alexander Schweitzer fordert mehr Geld vom Bund für die Versorgung von Flüchtlingen. Wenn man den sozialen Frieden nicht gefährden wolle, müssten Länder und Kommunen Flüchtlingskosten stemmen können, ohne die Handlungsfähigkeit an anderer Stelle einschränken zu müssen, sagte Schweitzer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Lage der Kommunen
Um finanzielle Fragen dürfte es auch beim Thema Kommunen geben. Und auch hier spielt Migration eine Rolle: Der Städte- und Gemeindebund hält die Zahlungen des Bundes für zu gering und pocht auf eine Ausweitung. Die bisher festgelegte Pauschale sei bei weitem nicht ausreichend, sagte Hauptgeschäftsführer André Berghegger dem RND. "Zudem sollte die Pauschale auch abgelehnte, aber geduldete Flüchtlinge umfassen", sagte Berghegger weiter. Um die Finanzierung dauerhaft sicherzustellen, brauche es eine neue Gemeinschaftsaufgabe "Migration und Integration" im Grundgesetz, fügte Berghegger hinzu.
Insgesamt beschreiben Kommunalpolitiker die Lage als dramatisch. Laut einer Umfrage des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalens schätzen 348 der Kommunen ihre Finanzlage im aktuellen Jahr als schlecht ein. 41 von ihnen beurteilen sie als mittel, als gut bezeichnen sie fünf Kommunen.
Der Städte- und Gemeindebund beklagt unter anderem, dass Bund und Länder immer wieder Aufgaben an die Kommunen übertragen würden, ohne genug Geld dafür zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung sei zum Beispiel bei den Kosten für die Ganztagsbetreuung "nicht auskömmlich", sagt Christoph Landscheidt, Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW.
Im vergangenen Jahr haben die Kommunen in Deutschland erstmals seit 2011 wieder rote Zahlen geschrieben.
Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Nach den Plänen der Rundfunkkommission der Bundesländer sollen mindestens 16 ARD-Hörfunkkanäle und knapp die Hälfte der zehn Fernseh-Spartensender von ARD und ZDF wegfallen. Das geht aus dem Entwurf für einen Reformstaatsvertrag hervor, dem alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen.
Außerdem geht es um strengere Regeln für Öffentlich-Rechtliche im Netz. Nach den Plänen der Rundfunkkommission soll das Verbot der "Presseähnlichkeit" in Zukunft noch restriktiver formuliert werden.
Auch um die Finanzierung soll es gehen: Die Finanzkommission KEF hatte im Februar empfohlen, den Beitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro zu erhöhen. Mehrere Länder haben Widerstand gegen die Anhebung angekündigt, die Medienpolitik darf aber nur unter eng definierten Voraussetzungen von der KEF-Empfehlung abweichen. In der im September online gestellten Entwurfsfassung zum Staatsvertrag ist das Thema Finanzen nicht enthalten, es soll aber auf der Konferenz der Regierungschefs in Leipzig besprochen werden.
Der Rundfunkbeitrag ersetzt seit 2013 die Rundfunkgebühr, die von manchen umgangssprachlich "GEZ-Gebühr" genannt wurde. Seitdem zahlen jeder Haushalt und jede Betriebsstätte die Abgabe für die öffentlich-rechtlichen Sender, und zwar unabhängig davon, ob Empfangsgeräte vorhanden sind. Grundgedanke der Reform war, dass in Zeiten von Smartphones nicht mehr der Besitz eines "Rundfunkempfanggeräts" für die Beitragspflicht entscheidend sein kann.
Für Firmen wird der Beitrag nach der Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge berechnet. Eine Befreiung von der Beitragspflicht aus sozialen Gründen ist möglich.
Der Rundfunkbeitrag wird durch den Beitragsservice eingezogen, der die Einnahmen an ARD, ZDF und Deutschlandradio verteilt. Im Jahr 2023 nahm der Beitragsservice insgesamt rund 9,02 Milliarden Euro ein - ein Plus von 5,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. ARD, ZDF und Deutschlandradio erhielten davon 8,85 Milliarden Euro. An die Landesmedienanstalten, die für die Aufsicht über den privaten Rundfunk zuständig sind, flossen 170 Millionen Euro.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2018 in einem grundsätzlichen Urteil, dass der Rundfunkbeitrag rechtens ist.
Zudem treffen sich die Regierungschefs in Leipzig mit den Behindertenbeauftragten der Länder und Vertretern von Inklusionsverbänden
Gremium der Länder
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder kommen von heute Abend bis Freitag zu ihrer Jahreskonferenz in Leipzig zusammen. Die Beratungen beginnen am Donnerstag.
Die Ministerpräsidentenkonferenz ist ein Gremium der 16 Bundesländer. Bei den Treffen geht es darum, gemeinsame Positionen der Länder abzustimmen, die dann gegenüber dem Bund vertreten werden.